aufschlüsselung der nebenkosten in die heizkosten und in die betriebskosten

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Hausnebenkosten und Heizkosten werden getrennt berechnet. Dafür gibt es entsprechende Vorgaben bezüglich der Angemessenheit. Dabei dürfen die JC aber nicht formalistisch herangehen, es bedarf immer einer Einzelfallprüfung. Im Prinzip müssen Heizkosten in voller Höhe gezahlt werden, insbesondere dann, wenn sie angemessen sind. Fällt der Bescheid negativ aus, darfst du Widerspruch einlegen. Wird der negativ beschieden, kann geklagt werden (Prozesskostenhilfe). Der Vermieter hat die Trennung möglicherweise im Mietvertrag beziffert. Wenn nicht, müsste er das nun separat bestätigen. Nach der Abrechnung der Betriebskosten (das sind alle Hausnebenkosten und die Heizkosten zusammen) muss diese dem Jobcenter vorgelegt werden.

ich habe mir ihren mietvertrag angesehen.. er hat es tatsächlich nicht getrennt beziffert... er müsste also nur angeben wie hoch die heiz und nebenkosten sind u das ganze noch mal in den betriebskosten?! :/ und es reicht aus, wenn er das so 2zeilig bestätigt?

@fafar

Das JC will wissen, wie hoch die Heizkosten für die Wohnung sind sowie die übrigen Betriebskosten (Hausnebenkosten), beides getrennt. In der jährlichen Abrechnung über die Betriebskosten wird dann alles aufgelistet und die tatsächlichen jeweiligen Kosten beziffert. Deine Freundin sollte nun den Vermieter bitten, wie sich die beiden Angaben beziffern.