Wohngeld Erfahrungen?

5 Antworten

Um überhaupt erst mal evtl.Anspruch auf Wohngeld haben zu können müsste man entweder schon Eigentümer oder Mieter von selber bewohntem Wohnraum sein,da liegt schon euer erstes Problem,denn mit diesem Einkommen werdet ihr keinen Vermieter finden der euch etwas vermietet !

Das zweite wäre dann das Einkommen selber,dazu müsstet ihr ein Mindesteinkommen erreichen und das ist nicht der Fall,selbst wenn dein Freund auch noch seine 192 € Kindergeld bekommen würde.

Denn angenommen die Warmmiete würde wie du schreibst 560 € betragen,dann würde euer Bedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) vom Jobcenter inkl. min. 2 x 368 € Regelsatz für den Lebensunterhalt bei ca. 1300 € pro Monat liegen.

Für das Wohngeld bräuchtet ihr dann min. 80 % davon,also min. etwa 1040 € pro Monat,eher etwas mehr,wenn man vom vollen Regelsatz von derzeit 409€ ausgehen würden,dann läge der Bedarf nämlich bei min. ca. 1380 €,dann bräuchtet ihr schon um die 1100 € pro Monat.

Selbst wenn ihr dann eine Wohnung und das erforderliche Mindesteinkommen erreichen würdet und erst mal Wohngeld Anspruch hättet,würde dieser enden wenn ihr eine Ausbildung beginnt.

Denn ab da habt ihr in der Regel zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB bzw. Bafög - je nach dem welche Form der Ausbildung ihr machen würdet,vorrangig wäre hier aber Unterhalt von den Eltern,sofern diese leistungsfähig wären.

Aber den Unterhalt können die Eltern auch in Naturalien erbringen,also durch Unterbringung / Verpflegung usw.es sei denn der Auszug würde erforderlich sein,dann wären sie je nach Leistungsfähigkeit zum Barunterhalt verpflichtet.

Hier käme es darauf an was ihr selber an Netto Vergütung bekommen würdet,euch stünde dann erst mal weiter das Kindergeld zu,wenn ihr nicht bei den Eltern lebt,noch keine 25 seid und die Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen.

Dann würde euch laut Düsseldorfer Tabelle derzeit ein Unterhalt von jeweils 735 € zustehen,davon könnten die Eltern schon mal das volle Kindergeld von derzeit 192 € abziehen,es blieben dann noch 543 € übrig.

Von eurer Netto Vergütung könnt ihr dann in der Regel eine Pauschale von 90 € abziehen,diese soll den Aufwand für die Ausbildung decken,es kann aber auch sein das nur die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden,würden diese dann über den 90 € liegen müssten diese berücksichtigt werden.

Angenommen jeder hätte 500 € an Netto Vergütung,dann blieben in der Regel nach Abzug der 90 € noch 410 € und dann würden die Eltern bei Leistungsfähigkeit noch etwa 130 € an Unterhalt zahlen müssen,oder es würde mit BAB - ergänzt.

Würde das dann alles euren Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken,dann könntet ihr noch einen Antrag beim Jobcenter stellen,dann würdet ihr da ggf.noch einen geringen Zuschuss bekommen.

Da ihr beide unterschiedlichen  Status  habt,  könnt  ihr auch azs unterschiedlichen Töpfen Geld  bekommen. 

 Dein Freund hat evtl Anspruch auf Aufstockung mit Alg2. Wohngeld wäre auch möglich.  

Du hast evtl Anspruch auf Elternunterhalt oder BAB. DAS solltest  du für dich auf dem BABRECHNER.ARBEITSAGENTUR.DE checken. Wohngeld wirst DU eher nicht  bekommen. 

sweetLena0 
Fragesteller
 21.02.2017, 08:13

Danke :)

Rheinflip  21.02.2017, 08:43
@sweetLena0

Sobald  ER in Ausbildung ist,  gelten die Azubi Regeln,  also kein Alg2 oder Wohngeld. 

Nein, denn auf Haushalte, zu denen ausschließlich Personen gehören, die dem Grunde nach Anspruch auf BAB oder BAföG haben, ist das Wohngeldgesetz nicht anzuwenden (§ 20 Abs. 2 WoGG).

"warm" bedeutet NICHT, dass dort bereits die Heizkosten enthalten sind !

.... und ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr einen Vermieter findet,

der mit euch einen Vertrag macht, ohne (auch nur Ansatzweise) ein

vernünftiges Einkommen zu haben !

sweetLena0 
Fragesteller
 21.02.2017, 08:04

War zwar keine Antwort auf meine Frage aber ok, dass dort die Heizkosten nicht mit dabei sind, weiß ich auch, aber danke 😁😁

MancheAntwort  21.02.2017, 08:08
@sweetLena0

Ok Lena, wenn du das weißt, dann solltest du auch wissen, dass ihr

überhaupt kein Geld dafür habt....

Was ist mit Strom, GEZ, Telefon-Internet, Fahrtkosten, Lebensmittel,

Kleidung, usw.....

Sorry, aber ihr solltet beide bei Mama und Papa bleiben, bis ihr

zusammen min. 1800€ Einkommen habt !

Rheinflip  21.02.2017, 08:06

Warmmiete  bedeutet : incl Heizkosten.  Was denn sonst,  incl Wolldecke? 

MancheAntwort  21.02.2017, 08:10
@Rheinflip

@ Rheinflip

Du hast keine Ahnung !

Warm bedeutet..... incl. Nebenkosten excl. Heizung !

TreudoofeTomate  21.02.2017, 15:04
@MancheAntwort

Blödsinn. Was du meinst ist die Bruttokaltmiete. Warm heißt selbstverständlich inklusive Heizungs- und Warmwasserkosten. Wie sonst soll die Bude denn warm werden?

sweetLena0 
Fragesteller
 21.02.2017, 08:11

Deshalb war meine Frage ob man Wohngeld dazu bekommt. Im Internet steht, dass jeder der ein zu wenig Einkommen hat ein Recht dazu hat Wohngeld zu verkommen!!

MancheAntwort  21.02.2017, 08:18
@sweetLena0

ja Lena... das stimmt.... aber DEINE und SEINE Eltern sind euch zu

Unterhalt verpflichtet.... und dieser muss NICHT in bar abgegolten

werden, sondern kann sich auf "Kost und Logis" beziehen !

isomatte  21.02.2017, 08:33
@sweetLena0

Das ist zwar korrekt das jeder zumindest dem Grunde nach Anspruch darauf hat,es müssen aber dann auch die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sein,alleine zu wenig Einkommen reicht da nicht aus !

Rheinflip  21.02.2017, 08:40
@MancheAntwort

Seine Eltern sind derzeit NICHT unterhaltspflichtig. 

Wenn ihr nur auszieht um aus zu ziehen werdet ihr für euren Unterhalt selbst aufkommen müssen, bzw. eure Eltern. Die Möglichkeit auf Wohngeld habt ihr wenn ihr wegen den Ausbildungen nicht zu Hause wohnen könnte weil sie zu weit weg liegt.

Rheinflip  21.02.2017, 08:14

1, Azubis etc sind explizit vom Wohngeld ausgeschlossen. 

2. Azubis können aber BAB bekommen.  Ab 18 hat das nichts mehr  mit Enfernung vom Ausbildungsplatz zu tun. 

isomatte  21.02.2017, 09:36
@Rheinflip

Ein Azubi / Student ist von Wohngeld nicht ausgeschlossen,wenn dem Grunde nach kein Anspruch auf BAB - oder Bafög - besteht,aber die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden !