Als Azubi eigene Wohnung finanzieren. Welche Möglichkeiten?

7 Antworten

In erster Linie wären Deine Eltern noch unterhaltspflichtig für Dich. Sie erfüllen ihre Unterhaltspflicht, indem sie Dir ein Dach über dem Kopf zur Verfügung stellen, wofür sie auch das Kindergeld beziehen.... (und ggf. noch "Kostgeld" für Deine Verpflegung o.ä. von Dir verlangen können....).

Sollte es nicht mehr möglich sein, bei den Eltern zu leben (zu weiter Arbeitsweg, kein eigenes Zimmer....), so müssten sie Dir den Unterhalt in Form von Bargeld leisten.

Du hättest dann einen "unterhaltsrechtlichen Bedarf" von insgesamt 670 Euro, von dem du alle Deine eigenen Kosten bestreiten müsstest (Verpflegung, Miete, Strom, Kleidung, Freizeit...).

Auf diesen Bedarf werden Dein Einkommen (hiervon könntest Du ggf. 90 Euro für Fahrtkosten etc. abziehen) und das Kindergeld (muss dann an Dich weitergereicht werden...) angerechnet, den fehlenden "Rest" müsstest Du als Unterhalt bei den Eltern einfordern. 

Rechenbeispiel: 420 Euro Einkommen (ggf. 330 Euro)  + 184 Euro Kindergeld = 604 Euro (ggf. 514 Euro); Bedarf 670 Euro  - 604 Euro (ggf. 514 Euro) = 66 Euro Unterhalt (ggf. 156 Euro).

Könnten die Eltern Dir den Unterhalt aufgrund zu geringen Einkommens nicht leisten, könntest Du BAB beziehen...

kann/will und lieber meine eigenen 4 Wände hätte und endlich auf eigenen Beinen stehen will, wollte ich nun rausfinden ob es überhaupt finanziell für mich möglich ist. Zu meinem Gehalt würden noch Kindergeld dazu kommen. Dies würde aber nach Abzug der Miete niemals zum Leben reichen. 

Uhnd deswegen hat der Saat schon seit einigen Jahren festgelegt, das man bis 25 zu Hause wohnen bleiben muss, wenn man nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt selber zu bestreiten.

Unter welchen Vorraussetzungen kann ich Unterhalt oder Wohngeld beanspruchen ? Und steht es mir überhaupt zu?

Google : Wohngeld, Voraussetzungen

Ansonsten vielleicht BAB, kann man auch googeln.

MfG

Johnny

Wenn Du innerhalb Deiner ersten Ausbildung eine eigene Wohnung haben möchtest, kannst Du Dir die entweder finanzieren - oder eben nicht. Wenn Du sie nicht allein finanzieren kannst, sind Deine Eltern für Dich finanziell zuständig. Wende Dich also bitte an sie. Denn warum soll Dir die Allgemeinheit Deine erste Wohnung bezahlen, nur weil Du gerne ausziehen möchtest, obwohl Du die Wohnung selbst nicht finanzieren kannst?

Du kannst ggf. Berufsausbildungbeihilfe (BAB) erhalten. Den Antrag stellst du in der örtlichen Arbeitsagentur. Vom Wohngeldgesetz bist du ausgeschlossen, weil du dem Grunde nach Anspruch auf BAB hast (§ 20 Abs. 2 WoGG).

Darüber hinaus solltest du deine Unterhaltsansprüche prüfen lassen und kannst dir einen Nebenjob suchen, um dein zukünftiges Leben zu finanzieren.