Wird Wohngeld angerechnet?

6 Antworten

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ja es wird angerechnet ;-)

Ich gehe mal davon aus, dass Person A wegen Ausbildung (die grundsätzlich durch BAB förderfähig wäre) von den Leistungen zum Lebensunterhalt ausgeschlossen ist. Damit bildet sie zwar noch eine Bedarfsgemeinschaft mit B und den Kindern, aber die Einkommensanrechnung ist hier anders. Erst wird geprüft, ob Person A ihren eigenen Bedarf (errechnet nach den Regeln von ALG II)decken kann. Hierbei wird auch das Wohngeld als Einkommen berücksichtigt. Liegt das Einkommen von A über dem Bedarf, so wird dieser übersteigende Bedarf auf den Bedarf der anderen Mitglieder der BG, also B und die Kinder anteilig entsprechend deren Bedarf angerechnet. Also Wohngeld kann nur angerechnet werden, wenn das Einkommen von A ihren Bedarf übersteigt.

Man bekommt nur entweder ALG2 (Hartz4)oder Wohngeld, weil im ALG2 die Unterkunftskosten enthalten sind. Person A kann also eigentlich nicht im ALG2-Bezug sein.

Person A fällt aus dem Hartz4 komplett raus, deswegen Wohngeld

Wohngeld wird voll angerechnet.

Kleiner Nachtrag, damit es nicht unklar bleibt.
Grundsätzlich schließen sich Wohngeld und ALG2 aus. Lediglich in Übergangszeiten - wenn man bspw. von ALG1 + Wohngeld in ALG2-Bezug fällt -, ist es aus verwaltungstechnischen Gründen kurzfristig möglich, dass beide Leistungen nebeneinander bestehen.

HartzIV gibt es für dei Bedarfsgemeinschaft. Wenn einer Geldzufluß hat, woher auch immer der stammt, werden die angerechnet.