In der Ausbildung ausziehen kriegt man wohngeld?

4 Antworten

  • Du kannst in der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.
  • Wenn du dem Grunde nach Anspruch auf BAB hast, ist das Wohngeldgesetz nicht auf dich anzuwenden.
  • Du kannst aber aufstockend Arbeitslosengeld 2 beantragen. Das ist seit dem 01.08.2016 neu. Allerdings ist das ALG 2 nachrangig. Das heißt, dein gesamtes Einkommen (Azubi-Lohn, Unterhalt der Eltern, ggf. das Kindergeld - siehe mein Kommentar bei Barolo88 - und BAB) werden natürlich auf den Bedarf angerechnet.

Wenn du alleine wohnen würdest und dem Grunde nach Anspruch auf BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) von der Agentur für Arbeit hättest oder Bafög - dann hättest du keinen Anspruch auf Wohngeld !

Außerdem musst du für das Wohngeld schon Eigentümer / Mieter von selber bewohntem Wohnraum sein und dazu brauchst du dann noch ein Mindesteinkommen.

Das läge dann bei ca. 80 % von dem,was dir im ALG - 2 oder auch Hartz - lV - Bezug vom Jobcenter zustehen würde.

Dies würden dann derzeit min.404 € Regelsatz sein + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon dann min. 80 %.

In deiner Erstausbildung sind aber vorrangig deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet,also würde es selbst bei vorliegen eines evtl. BAB - Anspruchs noch nicht sicher sein ob du etwas bekommen würdest,wenn deine Eltern leistungsfähig wären.

Dazu kannst du dir im Internet einen kostenlosen Rechner für das Wohngeld suchen.

Deine Eltern sind und bleiben die Kindergeldberechtigten,wenn du aber ausziehst,nicht mehr bei deinen Eltern gemeldet bist und eine eigene Meldeadresse nachweisen kannst,deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen,dir also nicht min. Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes von min. 190 € zahlen würden,dann steht dir das Kindergeld selber zu.

Entweder würden dir deine Eltern das dann selber überlassen oder du müsstest bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Abzweigung stellen.

Wenn du also 650 € Netto hast und ausziehen würdest,dann stünde dir laut Düsseldorfer Tabelle ein Unterhalt von 735 € zu,von deiner Netto Vergütung kannst du dann in der Regel eine Pauschale von 90 € abziehen,diese soll die Aufwendungen für die Ausbildung abdecken,sollten diese nicht reichen,dann müsstest du die tatsächlichen Kosten nachweisen.

Es würden dann also angenommen noch ca. 560 € anrechenbares Netto bleiben,bekommst du dann noch dein Kindergeld von 190 €,dann liegst du bei ca. 750 €,somit würden deine Eltern dann normalerweise keinen Unterhalt mehr zahlen müssen,weil du über den 735 € liegen würdest,es sei denn das gesamte relevante Nettoeinkommen der Eltern würde laut Düsseldorfer Tabelle einen höheren Anspruch ergeben.

Würden deine Eltern jetzt mal angenommen nicht leistungsfähig sein,du auch keinen Anspruch auf BAB - haben und Wohngeld käme auch nicht in Betracht,weil du ja dem Grunde nach BAB - Anspruch hättest,dann kannst du ab diesem Monat auch ALG - 2 beim Jobcenter beantragen,dass hat sich zum 01.08.2016 geändert.

Dann würde aus deiner Brutto Vergütung ein Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnet und dann theoretisch vom Netto abgezogen.

Das sind dann vom Brutto zunächst 100 € Grundfreibetrag,von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Wenn du also 650 € Netto bekommst,dann sollte dein Brutto bei ca. 800 € liegen und darauf stünden dir dann 240 € an Freibetrag zu,zieht man diese dann theoretisch von deinen 650 € Netto ab,dann blieben hier ca. 410 € anrechenbares Netto übrig.

Zu diesen käme dann dein volles Kindergeld von 190 €,somit läge dein anrechenbares Einkommen dann bei ca. 600 €.

Von diesen 600 € ginge dann dein oben genannter Regelsatz von 404 € ab,es blieben dann noch ca. 196 € für deine KDU - übrig,wenn diese dann angenommen bei angemessenen 346 € liegen würde,dann stünde dir noch eine Aufstockung von ca.150 € monatlich zu.

wen du ausgezogen bist steht dir erst das kindergeld zu nicht vorher undwen du wohngeld bekomst ist das nicht viel wen überhaupt sind das 30-50 €
 zb ausbildung 650 + 194 kindergeld amit mus du auskomen wen du kine möbeln mitnehmenn kanst und auch keine  küchengeräte hast wird das ertsaml richtieg teuer.

TreudoofeTomate  08.08.2016, 17:23

Leider beides falsch. Kindergeld steht immer nur den Eltern zu. Es sei denn, es handelt sich um eine Vollwaise. Das Kind hat allerdings Anspruch auf Unterhalt. Und das Wohngeldgesetz ist auf alleinlebende Auszubildende in der Regel nicht anzuwenden.

das Kindergeld bekommen aber die Eltern , nicht die Kinder, das solltest du vorher auch abklären, und dann sind die Eltern immer noch unterhaltspflichtig, da wird das Amt zuerst nachfragen

Edinaxx3 
Fragesteller
 08.08.2016, 17:13

wenn ich ausziehe, was haben meine Eltern dann mit mein Kindergeld zutuen das ist ja nicht dafuer das das die sich davon was gönnen sondern fuer meine versorgung

TreudoofeTomate  08.08.2016, 17:17
@Edinaxx3

Richtig und daher müssen sie das Kindergeld auch dafür einsetzen, deinen Unterhalt sicherzustellen. Erst wenn deine Eltern ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht mindestens in Höhe des Kindergeldes nachkommen, kannst du gemäß § 74 EStG eine Abzweigung des Anspruches deiner Eltern an dich beantragen. Die Kindergeldkasse wird sich dann mit deinen Eltern in Verbindung setzen und dir vielleicht zukünftig das Kindergeld direkt überweisen.

Barolo88  08.08.2016, 17:18
@Edinaxx3

aber ausgezahlt wird es an deine Eltern, nicht an dich