Wohngeld während Ausbildung?

3 Antworten

Wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hast, dann würdest du vom Wohngeld ausgeschlossen sein, wenn du alleine in der Wohnung wohnen würdest !

Denn dann würdest du zumindest dem Grunde nach einen Anspruch auf BAB - oder Bafög - haben und das würde für den Ausschluss schon ausreichen.

Aber selbst wenn du dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB - oder Bafög - hättest, würdest du keinen Anspruch auf Wohngeld haben, weil du dafür erst einmal Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein müsstest und dann bräuchtest du auch noch ein monatliches Mindesteinkommen.

Ab dem 25 Lebensjahr entfällt ja auch das Kindergeld von derzeit min.194 €, dann würdest du nur noch deine ca.620 € haben, an Mindesteinkommen bräuchtest du aber soviel, dass du deine Warmmiete und 80 % der derzeitigen Regelleistung für den Lebensunterhalt nach dem SGB - ll von 416 € zahlen könntest.

Dir bliebe dann nur ein Antrag auf BAB - und zusätzlich ein Antrag auf ALG - 2 beim Jobcenter, wenn nicht noch vorrangig Anspruch auf Unterhalt von den Eltern bestehen würde.

Das Wohngeldgesetz ist auf Haushalte, zu denen ausschließlich Personen gehören, die dem Grunde nach Anspruch auf BAB, BAföG und Ausbildungsgeld nach SGB III erhalten, nicht anzuwenden.

Solltest du dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB haben, bekommst du dennoch kein Wohngeld, da du nicht über das nötige Mindesteinkommen verfügst. Dieses muss etwa 330 EUR höher sein als deine Gesamtmiete.

Du könntest ggf. aufstockend Leistungen des Jobcenters beantragen.

Du kannst BAB beantragen, wenn du wegen der Ausbildung umziehen MUSST.

Du meinst wenn ich nicht ausziehen muss(!), bekomme ich auch kein Geld?