Wohngeld beantragen während Scheidungsverfahren?

4 Antworten

Mit diesem Einkommen hättest Du keinen Anspruch.

Erst einmal müsstest Du selber schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und das Mindesteinkommen müsste bei 80 % des Grundbedarfs nach dem SGB - ll liegen, also von dem, was man ohne Einkommen und bei Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen an ALG - 2 oder besser Hartz - lV vom Jobcenter bekommen würde.

Bei einem Single z.B.würden das derzeit min. 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt sein und min. noch die Warmmiete und davon müsste man dann min. diese 80 % erreichen.

Der evtl.selber zu zahlende KK - Beitrag käme da auch noch dazu.

Beziehst du Leistungen vom Jobcenter oder dem Sozialamt?

In diesem Fall hast du deinen Wohngeldanspruch sehr wahrscheinlich bereits abgetreten.

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Viel Erfolg!
bisher nur auf 450,- Basis arbeiten geht?

Mit einem Einkommen von nur 450 Euro generierst Du keinen Wohngeldanspruch.

Um Wohngeld beanspruchen zu können, musst Du mindestens 80 % Deines Bedarfes nach SGB II selbst erwirtschaften.

Heißt 80% des Eckregelsatzes ( derzeit 449 Euro ) 359,20 Euro plus 80% der Kosten der Unterkunft.

die Frage, die sich mir stellt: warum arbeitest du nicht mehr, noch dazu wo du weißt, dass deine Einkommensquelle (Mann) demnächst versiegen wird?

einzige akzeptable Entschuldigung sind Versorgungspflichten (zB Kinder). ansonsten: such dir eine Arbeit, dann brauchst du keine Sozialleistungen!

SibyllaW 
Fragesteller
 06.03.2022, 07:01

Das ist eine gute Frage. Wenn Ehefrauen sich darauf ausruhen, dass ihr Mann alles zahlt und einfach nicht gewillt ist mehr zu arbeiten bis ein Gerichtsurteil dies sagt, muss sie ja von irgendetwas leben. und bis vor 2 jahren war das jüngste kind noch zu klein.... Eine Stelle mit mehr Stunden wäre nicht möglich gewesen, da sonst die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet gewesen wäre.

horribiledictu  06.03.2022, 07:02
@SibyllaW

ok, bis vor zwei Jahren. und seither?

SibyllaW 
Fragesteller
 06.03.2022, 07:09
@horribiledictu

es wäre durchaus möglich..... aber sie möchte nicht...... (es geht nicht um mich).....sie möchte schnellstmöglich aus dem gemeinsamen Haus raus und abwarten was der Richter irgendwann sagt...und sie muss ja wissen auf welche wohnungen sie sich bewerben kann. denn von heute auf morgen ihre Stunden aufzustocken ist ja auch nicht so wirklich möglich.

horribiledictu  06.03.2022, 07:12
@SibyllaW

genau das ist der Punkt: sie möchte nicht. sie möchte sich lieber weiter aushalten lassen - wenn nicht vom Mann, dann halt vom Staat. und dazu will sie vor dem Richter noch auf arm und hilflos und ohne Einkommen machen

SibyllaW 
Fragesteller
 06.03.2022, 07:16
@horribiledictu

aber die frage ist einfach nur: um schnell eine lösung zu finden, da das gemeinsame leben unmöglich geworden ist, was kann sie tun um überhaupt die miete zahlen zu können. selbst wenn sie jetzt mehr stunden arbeiten möchte, ist das bei der arbeitsmarktlage nicht unbedingt schnell und einfach umsetzbar....und auch der Ehemann weiss ja nicht was er an sie abtreten muss und kann ja nicht auf blauen Dunst ihr einfach eine wohnung zahlen.

heurekaforyou  06.03.2022, 07:16
....such dir eine Arbeit, dann brauchst du keine Sozialleistungen!

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

horribiledictu  06.03.2022, 07:18
@heurekaforyou

wer aus eigenem Verschulden (in diesem Falle: offensichtliche Faulheit) zu den Bezugsberechtigten gehört, ist ein Sozialschmarotzer!

SibyllaW 
Fragesteller
 06.03.2022, 07:19
@heurekaforyou

ich werde es der entsprechenden person ausrichten lassen....

SibyllaW 
Fragesteller
 06.03.2022, 07:20
@horribiledictu

das ist hier nicht die Frage

horribiledictu  06.03.2022, 07:22
@SibyllaW

doch ist es, denn hierin liegt die Lösung: soll gefälligst entsprechend arbeiten, wenn sie sich das Ausziehen leisten können will!

SibyllaW 
Fragesteller
 06.03.2022, 09:13
@horribiledictu

ja und trotzdem wurde die eigentliche Frage nicht beantwortet.....persönliche Meinungen hin oder her.... die Frage lautet: kann man wohngeld beziehen bis eine offizielle Lösung in Sicht ist? -es gibt ja auch frauen die aus einer notsituation zu hause raus müssen? was machen die denn? Die können auch nicht erst wochenlang auf jobsuche gehen, sich dann eine wohnung suchen, etc.....

horribiledictu  06.03.2022, 09:15
@SibyllaW

in Notsituationen gibts das Frauenhaus.

heurekaforyou  06.03.2022, 10:13
@horribiledictu
In Notsituationen gibts das Frauenhaus.

Merkst du eigentlich gar nicht, dass du nicht mal weißt, über was du hier redest?

Frauenhäuser sind Zufluchtmöglichkeiten für Frauen und Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind.

heurekaforyou  06.03.2022, 10:21
@horribiledictu

Was offensichtlich deiner Fantasie entspricht, ist für die Sache völlig uninteressant.

Ich kann mich auch nur noch mal wiederholen. Wohngeld ist keine Sozialhilfe!

Was erzählst du denn Hauseigentümern, die Wohngeld beziehen?

Müssten die nicht eigentlich ihre Immobilie verkaufen, anstatt Wohngeld zu erhalten? Sind das auch Sozial-Schmarotzer?

Oder hast du für Eigentümer von Grund und Boden mehr Verständnis, als für Mütter wie in diesem Fall?

heurekaforyou  06.03.2022, 10:33
@horribiledictu

Deine Sprüche sind nicht nur falsch, sondern wie ich finde auch unangebracht.

Ich glaube nicht, dass du das Recht hast, anderen sagen zu können, was sie gefälligst zu tun haben.

Im Gegenteil, ich halte es für überaus überflüssig, dass sich Betroffene, die Hilfe zur Selbsthilfe suchen, sich mit deinen unhaltbaren Verleumdungen und Unterstellungen auseinandersetzen ,müssen.