Habe ich einen Wohngeldanspruch in der WG mit meinem Bruder?

2 Antworten

Du brauchst dann einen Untermietvertrag,dazu darfst du dann dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög - oder - BAB - haben und musst ein Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll - erzielen und selbst wenn das erfüllt wäre,könnte eine evtl.Unterhaltspflicht deiner Eltern vorliegen,wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast?

Dein Bedarf könnte dann also bei 230 € KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) liegen und dazu dann min.dein Regelsatz von 404 €,dein KV - Beitrag müsste ja auch berücksichtigt werden,wenn du nicht mehr über deine Eltern in die Familienversicherung kannst.

Davon brauchst du dann min.diese 80 % an Mindesteinkommen,wenn du das nicht ganz erreichen würdest könntest du das auch mit nachweisbarem Vermögen ausgleichen.

Du brauchst also als erstes erst mal eine Ablehnung des Bafög - oder - BAB- je nachdem was für eine Ausbildung du machen möchtest,der muss dir dann bestätigen das du dem Grunde nach keinen Anspruch darauf hast,sonst könntest du es gleich vergessen.

Noch was zu deinem Kommentar :

Ein Azubi in betrieblicher Ausbildung ist nicht automatisch nicht ALG - 2 berechtigt.

Wenn dieser nämlich bei den Bedürftigen Eltern in der Wohnung lebt,dann hat dieser erst keinen Leistungsanspruch mehr,wenn es seinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann.

Dem Azubi stehen dann die ganz normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll - zu,diese berechnen sich nach dem Brutto,werden dann theoretisch vom Netto abgezogen und ergeben dann das anrechenbare Einkommen.

Dieses wird dann auf den eigenen Bedarf angerechnet und wenn das geringer als der Bedarf ist,dann gibt es eine ALG - 2 Aufstockung gezahlt.

Na dann beantrage doch Wohngeld,oder Kosten der Unterkunft,falls du dich im SGB II befindest

Als Auszubildender befindet man sich nie im SGB. Ich finde es schön, wenn man freundliche Antworten gibt.