Wohngeld oder Hartz4 beantragen bei Witwenrente?

4 Antworten

Für das Wohngeld müsstest du schon Mieter oder Eigentümer einer selber bewohnten Wohnung sein und dazu benötigst du dann auch noch ein Mindesteinkommen !

Dieses beträgt dann 80 % eures Bedarfes nach dem SGB - ll, dass wären derzeit dann min. 416 € Regelleistung für den Lebensunterhalt für dich und dazu käme ein Alleinerziehenden Mehrbedarf, da käme es auf das Alter deines Kindes an.

Würde es noch unter 7 sein, dann wären es 36 % deiner Regelleistung, ab 7 unter 18 dann nur noch 12 %.

Deinem Kind stünde dann eine Regelleistung von derzeit min.240 € zu, wenn es zwischen 0 - 5 Jahre wäre, ab 6 - 13 würden es 296 € sein, von 14 - 17 dann 316 € und ab 18 - 24 dann 332 €.

Dazu kämen dann die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ), diese ginge dann je zu 50 % an dich und 50 % ans Kind und zusammen mit der Regelleistung und ggf.deinem Mehrbedarf ergibt das dann den jeweiligen Bedarf.

Von diesem Gesamtbedarf brauchst du dann min.diese 80 %.

Das Kindergeld und die Waisenrente deines Kindes zählt vorrangig als das Einkommen deines Kindes und wird auch vorrangig erst einmal nur auf den Bedarf deines Kindes angerechnet.

Wenn du also dann inkl.des Kindergeldes von derzeit 194 € auf etwa 900 € pro Monat kommst, dann wirst du das Mindesteinkommen von 80 % sicher nicht erreichen und dann bliebe nur das Jobcenter.

Denn wenn ich mal annehme das dir nur ein Mehrbedarf von 12 % zustehen würde,wären das um die 50 € und mit den 416 € Regelleistung etwa 470 €, dazu käme dann min.eine Regelleistung von 296 €, würde zusammen schon min.um die 770 € betragen.

Je nachdem wo ihr dann wohnt und was bei euch eine angemessene Wohnung kostet, kämen da sicher noch einmal um die 500 € dazu, dann würde der Bedarf bei angenommen um die 1300 € liegen.

Bei 80 % Mindesteinkommen müsstest du dann um die 1050 € haben, würde also nicht ausreichen.

Umzüge, die nicht zu einem Job, von dem du dich selbst versorgen kannst, führen, werden von den Ämtern nicht gern gesehen und führen in einigen Fällen dazu, dass du dich sehr lange mit ihnen herumschlagen musst, bis du eventuell doch mal Geld bekommst.

Die sinnvollste Lösung wäre es, wenn du dir erst mal am neuen Ort einen Job besorgst und erst dann den Umzug in die Wege leitest. Nach Möglichkeit am besten auch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, nicht nur einen Minijob. Wenn du damit und mit Witwen- und Halbwaisenrente nicht über den Regelsatz beim ALG2 kommst, kannst du das entsprechend ergänzend beantragen. Wenn es gerade so hinkommt, aber insgesamt das Geld doch etwas knapp ist, könntest du es auch durchaus mal mit einem Wohngeldantrag versuchen (der greift halt häufig doch noch in vielen Fällen, wo alles andere nicht mehr drin ist ;)).

Insgesamt wäre es wirklich das beste, wenn du einen Ortswechsel vor allem von der Möglichkeit auf einen anständigen Job abhängig machst. Wenn du in Leverkusen etwas findest - super! Aber wenn nicht, dann könnte es durchaus sinnvoller sein, an einen ganz anderen Ort zu ziehen, wo du eine gute Stelle bekommst. Nur wenn du dann gerade erst einen Umzug hinter dir hast, wäre es halt in vielerlei Hinsicht echt blöd, gleich noch mal umzuziehen. Deshalb immer erst Job, dann Umzug!

Ich hab mal die Suchfunktion des Browsers genutzt. Da finde ich z.B. eine angemessene Wohnung für rund 500,- kalt, Nebenkosten von 250,- solltest Du auf jeden Fall drauf rechnen und Kaution wird ja auch verlangt.

Dann habe ich bei den Stellenausschreibungen auf sonstige Berufe geklickt und wurde fündig.

Nun würde ich also zunächst für eine Arbeitsstelle sorgen und entsprechenden Vertrag machen. Damit gehst Du zur ARGE und lässt Dir einen Umzug aus beruflichen Gründen genehmigen und von der Stelle in Leverkusen SCHRIFTLICH die dort genehmigte Wohngröße und Miethöhe geben. Entsprechende Wohnung finden und umziehen.

Die Mietberechnung habe ich absichtlich an erste Stelle gesetzt. Wenn Du es nämlich schaffst, die erste Zeit dort selbst zu finanzieren, schriftlich hast, wie hoch die Miete bei welcher zugestandenen Wohnungsgröße sein darf, dann rechne auf jeden Fall mit einer Bearbeitungszeit von einem halben Jahr durch die ARGE wegen Aufstockungsbewilligung.

Ja, das Szenario ist Asche. Vielleicht ist zu überlegen, ob der Mietvertrag mit dem Freund irgendwie vorbereitend genutzt werden kann. Deiner Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt so lange sie sich im Rahmen der ARGE-Berechnung halten.

Womöglich findest Du in einem der Hartz-IV-Foren noch weitere Anregungen, Tipps. Elo-Forum soll gut sein.

Für Wohngeld habt ihr ein zu geringes Einkommen, d. h. dein zuständiger Ansprechpartner ist das Jobcenter.