Anspruch auf Wohngeld als FSJler?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zumindest dem Grunde nach würde bzw.könnte dann ein Anspruch bestehen, du musst aber außer das du dann schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein musst, auch noch ein Mindesteinkommen von 80 % deines SGB - ll Bedarfs erreichen.

Also min.80 % von deinem Bedarf, der dir ohne eigenes Einkommen ggf.vom Jobcenter an ALG - 2 ( Hartz - lV ) zustehen könnte.

Bei einem Single wären das dann derzeit min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + angenommen 418 € für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete.

Dann würde dein Bedarf bei angenommen min.850 € liegen, bei min.80 % müsstest du dann auf min.680 € pro Monat kommen.

Mit deinem zusätzlichen Nebeneinkommen zu deinen ca.530 € könntest du das auf jeden Fall erreichen, unter 25 stünde dir dann auch wieder Kindergeld zu, welches ein Elternteil für dich beantragen könnte.

Dann solltest du aber bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen und dir das Kindergeld nicht von den Eltern überweisen lassen bzw.durch Änderung der Bezugsperson auf dein Konto überweisen lassen, denn dann würde es als Unterhalt von den Eltern angesehen, also als Einkommen auf evtl.zustehendes Wohngeld angerechnet.

Würde der Abzweigungsantrag bewilligt und du würdest es dann von der Familienkasse direkt auf dein Konto bekommen, ist das Kindergeld meines Wissens dann kein anrechenbares Einkommen.

Servus Vielen Dank erstmal für die ausführliche Antwort. Ich habe eine Sache nicht ganz verstanden. Undzwar bedeutet das ich habe also nicht Anspruch auf Wohngeld sondern auf ALG2 ? Und wie genau wäre das dann... wird also (sofern ich die kompletten 630 mind. Einkommen nachweisen kann, was ja mit den 530 vom Fsj plus dem Kindergeld und einem evtl Nebenjob gegeben wäre) die Miete komplett übernommen? Und wenn nein wieviel prozent der Miete würde dann übernommen werden. Ich muss dazu noch hinzufügen meine Eltern werden keine Unterhalt zahlen können da sie selbst nicht viel Verdienen und ich noch 2 Geschwister habe und ein Auszug ist trotz meiner erst 18 Jahre recht unausweichlich da ich seit ich 16 bin immer mal wieder rausgweorfen wurde und meine mutter was das angeht auch wegen unseres schlechten Verhältnisses sehr launisch ist und das kann ich nunmal bei einem laufenden FSJ nicht weiter durchziehen.

@teachers

In einem freiwilligen Dienst wie z.B. einem FSJ - kann dir dem Grunde nach vorrangig Wohngeld zustehen, du musst nur schon Mieter von selber bewohntem Wohnraum sein und das benötigte Mindesteinkommen von 80 % deines ALG - 2 Bedarfs erreichen.

Würdest du also angenommen eine kleine angemessene Wohnung oder ein WG - Zimmer finden und da angenommen monatlich 418 € für die Warmmiete zahlen müssen, dann kämen derzeit min. noch 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu.

Dein ALG - 2 Bedarf würde dann angenommen bei min.850 € pro Monat liegen und davon müsstest du dann min.diese 80 % erreichen, also angenommen 680 € pro Monat und das würdest du mit deinen 530 € FSJ - Taschengeld + min. 204 € Kindergeld + angenommen 450 € Brutto = Netto durch einen Nebenjob ja locker erreichen.

Du suchst dir also aus dem Internet einen kostenlosen Rechner für Wohngeld und lässt dann einen evtl.Anspruch berechnen, da kann man vorher nicht sagen ob und wenn ja was dir dann zustehen könnte.

Da kommt es unter anderen auf die Mietstufe an die bei dir gilt, was du an Kaltmiete + kalte Nebenkosten zu zahlen hast und natürlich was du selber an Einkommen hast.

Wenn du aber wegen deinem FSJ - oder einen anderen wichtigen Grund ausziehen musst und dir ohne Einkommen bzw.nur mit Kindergeld noch keine Wohnung oder WG - Zimmer leisten kannst, dann müsstest du erst einmal einen ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag beim Jobcenter stellen und da zusätzlich erst einmal um die Zusicherung für einen Umzug und die Kostenübernahme für angemessen eigenen Wohnraum bitten.

Das musst du dann also unter 25 jähriges Kind durch einen wichtigen Grund begründen, ansonsten würdest du diese Zusicherung nicht bekommen und auch kein ALG - 2 als Aufstockung erhalten.

@isomatte

Vielen Dank nochmals! Denken Sie das wird als angemssener Grund angenommen? Mein Fall ist ja beim Jugendamt schon bekannt und wie gesagt ich kann echt kaum länger mehr mit meiner Mutter und sie auch nicht mit mir. Also spätestens Ende des Jahres müsst ich hier raus.

@teachers

Das kann ich dir ohne deine Verhältnisse zu kennen auch nicht beantworten und selbst wenn, könnte das Jobcenter dann anderer Ansicht sein als ich, am Ende wird es auf deine Erklärungen und ggf.Nachweise ankommen.

Von 18 bis unter 21 Jahren kannst du auch noch beim Jugendamt Hilfe suchen, wenn es da ggf.schon einmal etwas wegen den Zuständen bei euch gab, sie können zwar nicht mehr für dich tätig werden, könnten dir aber fürs Jobcenter z.B. ein Schreiben aufsetzen und die Zustände richtig erklären.

Dann hättest du weit aus größere Chancen eine Bewilligung zu bekommen und wenn der Umzug wegen dem FSJ - notwendig sein würde, dann müsste das auch ohne Jugendamt gehen, denn das würde ja schon ein wichtiger Grund sein.

Danke dir für deinen Stern !

Grundsätzlich besteht für FSJler die Möglichkeit Wohngeld zu beziehen. .... vorausgesetzt Du kannst das Mindesteinkommen dafür nachweisen ... sprich mindestens 80 % des Betrages, den die Leistungen nach SGB II vorsehen.

https://wohngeldantrag.de/geld/faq.htm

Weiterer Vorteil für FSJler .... die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt alleine der Träger :

https://www.bundes-freiwilligendienst.de/news/bundesfreiwilligendienst-bfd/72/sozialversicherung-trager-einsatzstellen-des-fsj-und-bfd-tragen-beitrag-allein.html

Desweiteren besteht für Dich als U25-jährige/r dann weiter Anspruch auf das gesetzliche Kindergeld.

FSJ ist doch vollzeit oder nicht? Wie willst du da noch ein Minijob machen?

Ja, mit dem Minijob kann das funktionieren. Du verfügst dann über das nötige Mindesteinkommen.

Ja, FSJler / Bufdis können dies beziehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung