Wohngebäudeversicherung will den Sturmschaden nicht zahlen!

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Wenn 7,8 und 9 nicht abgezogen werden konnten (kontrollierst Du Deine Kontoauszüge und kannst eine Zahlung nachweisen ?), muss es zu einer qualifizierten Mahnung nach § 39 VVG kommen und DANN hat die Versicherung das Recht, sich leistungsfrei zu stellen. Der Nachweis des Zugangs einer solchen Mahnung obliegt der Versicherung, was sie oft nicht kann, weils nicht per Einschreiben geschieht. Trotzdem hast Du die Prämie für den Zeitpunkt des Schadensereignisses bezahlt und somit wirds ein haariger Streitfall.

Die Versicherung wird sich wohl erstmal zieren, weil sie im Mai bereits einen Sturmschaden hatten (200 EUR ???), nun im Oktober wieder einen und denen wohl die Muffe geht, was oder wen sie da versichert haben und ob das jetzt regelmäßig passiert.

Ausgleich der Prämie hinterher ist zwar nette Idee, ein versagter Versicherungsschutz gilt allerdings erst ab Zahlungseingang wieder.

(1) "Ich habe mal gehört" ist ein schlechter Ratgeber. Keine Versicherung ist verpflichtet, Dir das Lastschriftverfahren bei Rücklastschrift zu kündigen.

(2) Natürlich sind zwei Willenserklärungen ein Vertrag, aber im VVG steht auch, dass die Versicherung frei gestellt wird, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Prämienzahlung nicht nachkommt.

(3) Was ist mit der Prämie 7,8,9 ??? Theoretisch ist es so, dass die Prämie 7-8-9 nicht geflossen ist, eine Mahnung käme und mit Zahlung der nächsten Prämie der Versicherungsschutz wieder ab 02.10. in Kraft tritt. Sollte denen dann noch 10-11-12 fehlen, geht das Thema qualifizierte Mahnung mit Leistungsfreiheit von vorne los. Auf den ersten Blick also würde ich sagen JA, brauche aber mehr Infos.

Was heißt Ärger mit der Versicherung ? Du hast es der falschen gemeldet und die haben abgelehnt. Die sind nicht dafür verantwortlich, Dich zu informieren, welche Versicherung nun zuständig. Dafür gibt es Deinen Berater, der Dir da hilft. Der hätte Dir gesagt, dass es Hausratsache ist.

niwo77 
Fragesteller
 15.11.2013, 09:06

Erst mal vielen Dank.

Es war mir leider nicht aufgefallen das 7,8 und 9 nicht geflossen sind. Die Prämie 10,11 und 12 sind pünktlich abgegangen von der Versicherung abgebucht worden. Eine Mahnung nach 39VVG habe Ich nicht bekommen. Dafür am Dienstag ein Schreiben von einem Inkasso Unternehmen. Habe gestern beim der Versicherung angerufen und die haben mir mitgeteilt das die Mahnung per Einfache Post rausgegangen sei. ICH HABE KEINE BEKOMMEN. Hätte Ich sonst auch sofort ausgeglichen. Was Ich ja nach bekannt werden auch sofort gemacht habe. Ich werde die Versicherung heute noch einmal anschreiben und Ihnen meine Sicht noch einmal Schriftlich da stellen (Mit 39VVG).

Candlejack  15.11.2013, 09:59
@niwo77

Es war mir leider nicht aufgefallen das 7,8 und 9 nicht geflossen sind

Das ist nun leider DEIN Problem.

das die Mahnung per Einfache Post rausgegangen sei.

gehen sie immer, weil das mit einschreiben bei den massen gar nicht machbar ist. da liegt wiederum der nachweis des zugangs bei der versicherung ! die kann wiederum argumentieren, dass du es hättest auf dem kontoauszug merken müssen.

Dafür am Dienstag ein Schreiben von einem Inkasso Unternehmen.

Zum einen ist es sehr ungewöhnlich, dass nach der erstmaligen Mahnung von Seiten einer Versicherung sofort das Inkassounternehmen kommt und das mit dem Inkassounternehmen kannst Du auch vergessen. Die sollen nur drohen und Druck aufbauen. Du musst weder die Gebühren zahlen noch mit denen reden. Mit der Zahlung an die Versicherung war das Thema erledigt.

@niwo77 - erstmal wäre es höflich, Rechtsschreibfehler zu korrigieren.

Zu Deiner Frage: wenn es schon einmal ein Problem mit der Sturmversicherung gab wäre es ratsam dafür zu sorgen, dass die Prämien immer eingezogen werden können. Wenn das nicht der Fall ist, besteht auch kein Versicherungsschutz.

Der Pavillon ist normalerweise in der Hausratversicherung mitversichert. Aber das muss in der Polizze stehen. Oder in den Bedingungen unter " nicht versichert ist...." . Also einfach nachschauen. Ist die Gebäudeversicherung bei einer anderen Gesellschaft oder sind Hausrat und Gebäudeversicherung ein Vertrag ? Dann wäre das sowieso kein Problem. Was ist übrigens diesmal der Schaden genau ?

niwo77 
Fragesteller
 12.11.2013, 11:52

Danke!

·         Scharniere (Ladenbänder) von der Pforte (Auffahrt) verbogen. Durch den Sturm aufgeschlagen. Müssen erneuert werden. 30,00 €
·         2 Lamellenzeune von der Terrasse samt Betonverankerung vom Sturm aus dem Boden gerissen. 190,00 €
·         Dachpfannen (16 Stück) und Ortgänge (5 Stück) vom Dach gekommen. Müssen ersetzt werden.99,00 €
·         Div. Dachpannen verschoben und 3 Fehrs Kappen gerissen. Müssen gerichtet, ersetzt und befestigt werden. 30,00 € ·         Vom Schuppen fehlen 3 Ortgangbleche. (ca. 3x 2,00mtr.) Nicht mehr auffindbar. Müssen ersetzt werden. 45,00 € ·         Das Garagen- und Werkstattdach (Wellblechdach) muss mit ca. 70 Schrauben nach geschraubt werden. Ist noch auf der Garage, aber locker.30,00 € ·         Alu-Flaggenmast nicht mehr auffindbar. Muss ersetzt werden.75,00 €
·         Eine Wellblechplatte vom Carport (ca. 1mtr. x 1mtr.) fehlt nur die Schrauben sind noch da. Muss ersetzt werden.25,00 €
·         Die SAT-Schüssel ist nicht mehr auffindbar, nur noch die Halterung und Kabel sind vorhanden. 128,00 € ·         Von den Gartenmöbeln fehlen 2 Stühle.50,00 €

Meine Arbeitszeit dafür beträgt 12 Stunden a 10.00€ statt einem Handwerker der 46.00€ die Stund nimmt. (Das Spart=432,00€) 120,00 €

Menge Artikel Einzelpreis Gesamtpreis
2 Ladenbänder 15,00 € 30,00 €
1 Lamellenzaun 89,90 € 89,90 €
1 Lamellenzaun 69,90 € 69,90 €
2 Befestigungssatz 4,99 € 9,98 € Gesamtsumme des Schaden: 821,78 €
4 Erstich/Beton fertig 5,00 € 20,00 €
16 Dachpfannen 1,50 € 24,00 €
5 Ortgänge 15,00 € 75,00 €
3 Fehrskappen 10,00 € 30,00 €
3 Ortgangsbleche a2 mtr. 15,00 € 45,00 €
1 Trapetzblechschrauben 30,00 € 30,00 €
1 Flaggenmast Alu/Steck 75,00 € 75,00 €
1 1 qm Trapetzblech 25,00 € 25,00 €
1 SAT-Schüssel 128,00 € 128,00 €
2 Gartenstühle 25,00 € 50,00 €

Die Hausrat ist bei einer anderen Versicherung.

Zu 1: Wenn man eine Einzugsermächtigung erteilt, ist die Versicherung dafür verantwortlich, die Beiträge pünktlich einzuziehen. Schafft sie das nicht, gefährdet das nicht Deinen Versicherungsschutz.

Da müssen bei Dir andere Dinge passiert sein, dass der Versicherungsschutz nicht gegeben war. Beispielsweise eine Rücklastschrift. (Die Versicherung konnte die Beiträge nicht abbuchen, weil Dein Konto nicht gedeckt war) Dann hast Du aber trotzdem noch Versicherungsschutz. Erst wenn Du von der Versicherung eine "qualifizierten Mahnung nach § 39 VVG" erhältst, und dann nicht zahlst, hast Du keinen Versicherungsschutz mehr. Das kannst Du auch hier nachlesen: http://www.mobilitaet-morgen.de/Mahnung_39_VVG.htm

In diesem Fall ist es völlig richtig, dass die Versicherung nicht zahlt. Auch wenn die Prämien im Nachhinein bezahlt wurden. Denn die Versicherung hat immer Anspruch auf den vollen Jahresbeitrag. Auch wenn monatlich gezahlt wird.

Zu 2: Verstehe ich nicht so ganz. Hast Du eine Mahnung wie oben beschrieben erhalten, und Du hast nicht gezahlt, so ist der Versicherer Leistungsfrei. Das steht auch ausdrücklich in der Mahnung so drin. Die Versicherung muß Dir schriftlich bestätigen, dass wieder Versicherungsschutz besteht.

Zu 3: Das wäre ein Hausratschaden gewesen.

Klammlosewelt  12.11.2013, 11:49

Nachtrag zu 3:

Eine Terasse oder Balkon gehören zur Wohnung. Deshalb Hausrat.

Warum hast Du es der Hausratversicherung nicht gemeldet? Dann wäre es doch bezahlt worden. (Wenn es Sturm, mind. Windstärke 8 war)

niwo77 
Fragesteller
 12.11.2013, 11:57

Weder das eine noch das andere. Ich habe bis jetzt keine Mahnung erhalten und die Versicherung hat mir auch noch nicht bestätigt das Ich wieder Versichert bin.

Klammlosewelt  12.11.2013, 14:59
@niwo77

Wenn Du keine Mahnung nach §39 VVG bekommen hattest, solltest Du da mal ansetzen, und der Versicherung das sagen. Lenkt sie dann nicht ein, gibts noch die Möglichkeit den Versicherungsomboudsman anzurufen.

Also, meine Versicherung ordnet Hausratgegenstände wie Zelte, Grill, Gartenliegen, etc., die auf dem Balkon oder im Garten stehen. Damit hat eine Gebäudeversicherung nichts am Hut. Beide ordnen natürlich nur dann, wenn auch ein Vertragsverhältnis besteht und dann auch die Beiträge bezahlt wurden. Bei Rückständen gibt es ja auch Mahnungen und Hinweise auf die gesetzlichen Vorgaben und den Verlust von Versicherungsleistungen. Alles eigentlich ganz einfach.