Muss bei Wohngebäudeversicherung Reparatur von Fachfirma durchgeführt werden?

3 Antworten

In der Wohngebäudeversicherung gibt es eine Wiederherstellungsverpflichtung. Du hast also keinen Rechtsanspruch auf eine fiktive Abrechnung. Wenn Du die Reparatur fachgerecht in Eigenleistung ausführen kannst, stehen Dir auch nur die dafür anfallenden Kosten zu, das wären dann die nachzuweisenden Materialkosten und ein Obulus für Deinen Arbeitseinsatz - da kann man etwa EUR 10,00 je Stunde veranschlagen.

Falsch. Du hast das Recht einer sogenannten Scheinabrechnung.

wenn du den Schaden selbst reparierst, wird die Versicherung aller Wahrscheinlichkeit nach den Betrag des KVA abzüglich der Mehrwertsteuer erstatten....würde ich nicht machen---den Schaden erleiden und dann die Arbeit selber leisten?? Warum? Soll der Fachbetrieb machen, da hast dann auch auf die Leistung Gewähr...

der versicherung ist es egal, wer den schaden repariert , auch wenn diese reparatur den kostenvoranschlag übersteigt .-so war es zumindest bei mir am auto ( hagelschaden )

habe die zugesagte versicherungssumme erhalten und selbst aus gebessert . wenn die selbstreparatur den festgelegten schadenswert überschreitet , musst du natürlich eine detailierte rechnung vorweisen .-lg.