Versicherung vom Nachbarn kommt für den Sturmschaden am Auto nicht auf.Wer muss zahlen?

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13 Antworten

Schadensersatzansprüche sowohl gegen den Nachbarn wie auch gegen dessen Haftpflichtversicherung kann es nur geben bei einer schuldhaften Pflichtverletzung. Insofern steht natürlich fest, daß der Nachbar keine Schuld an Sturm gehabt hat. Der einzige Ansatzpunkt für eine Haftung wäre, wenn es schuldhaft unterlassen worden wäre, das Gerät zu sichern. Das ist nun eine Tatfrage. Man müßte einerseits das Gewicht des Teils kennen, andererseits aber auch zu ermitteln versuchen, ob es vergleichbare Unglücke in der Vergangenheit schon mal gegeben hat. Das hätte Anlaß zu Sicherungsmaßnahmen geben müssen.

Ich meine, daß Deine Chancen auf Schadensersatz eher schlecht stehen dürften. Daß ein Trampolin durch Gewichte gegen Wegfliegen gesichert werden muß, ist mir zumindest als Sicherungsmaßnahme nicht unter gekommen. Es düfte sich tatsächlich um höhere Gewalt handeln.

Hast Du im übrigen keine Kaskoversicherung? Die würde doch für Sturmschäden aufkommen.

Viele Ereignisse "höherer Gewalt" sind in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen - da hat der Versicherer möglicherweise durchaus Recht.

Nichtsdestotrotz ist DIR ein Schaden entstanden, der dann natürlich (laut BGB) durch die Gemeinde selbst zu regulieren ist.

Entscheidend wird sein, ob ein Richter es auch so sieht oder sich der Sichtweise der Versicherung anschließt - Recht haben und Recht bekommen sind auch in Deutschland immer 2 verschiedene Dinge.

Mache Dich auf ein langes Verfahren und mehrere Instanzen gefasst - Gemeinden spielen hier oft auf Zeit und versuchen eine Zermürbungstaktik weil sie ein allgemein gültiges Urteil scheuen.

Kläre GLEICH mit Deinem Anwalt, wie das mit seinen Gebühren im Falle mehrerer Instanzen aussieht.

Übrigens: Auch Vereinbarungen mit dem eigenen Anwalt sollten IMMER schriftlich festgehalten werden - beim Geld (Vergütung) wird der eigene Anwalt schnell zum Gegner !

Viel Glück !

Ich lese gerade "Teilkaskoversicherung". Auch dieser Gedanke ist berechtigt - auch dort würde ich den Schaden melden - schaden kann das keinesfalls.

Möglicherweise gehen die dann erst einmal in Vorleistung - dann haben DIE die Prozessiererei auf ihrem Lastenkonto und Dich muss das nicht mehr interessieren.

Wie? Versicherungsbedingungen? Der Ausschluß steht im BGB und ist doch offen zugänglich. Wenn mein Baum zum Nachbarn fällt, ist er ja auch weg und ich darf das Holz von seinem Grundstück nicht einmal wiederholen. Alles doch ganz einfach.

Deine Teilkasko, Zitat aus den allgemeine Bedingungen:

Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.

Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

Ich weiß, dass du das nicht hören willst, aber es am Ende genau so kommt. Deine Teilkaskoversicherung wird für den Schaden aufkommen.

Hallo,

ich denke ein Anwalt wird Dir hier die richtigen Antworten geben können. Wir haben hier selbst so ein Ding stehen, wiegt im aufgebautem Zustand so um die 60 KG. In der Verpackung waren Hering ähnliche Haken bei mit dem wir das Gestänge gesichert haben.

Ich wäre auch tierisch angep...... wenn so ein Teil auf meinem Auto landet.

Hier werden aber wieder Anwälte arbeiten.

Solche Sachen werden nach Einzelfall entschieden.

Mich würde aber der Ausgang irgendwann interessieren