Wohngebäudeversicherung Klausel 7262 VGB nachträglich einschließen?
Habe nach 16 Jahren meine Versicherungsunterlagen durchgesehen. Die Klausel 7262 VGB (Entwässerungsrohre auf Grundstück) ist theoretisch versicherbar gegen Aufpreis. Leider habe ich es damals versäumt. Kann ich den Einschluss nachträglich beantragen? Grund ist natürlich eine demnächst anstehende Pflichtuntersuchung meiner Entwässerung. Zum jetzigen Zeitpunkt hat sie aber noch nicht stattgefunden und ich weiß nichts über den Zustand der Rohre. Versicherung wäre die HUK.
Peer
3 Antworten
... die HUK stellt ggf. um auf den aktuellen Tarif. Eine Dichtigskeitskontrolle muß aber vorliegen, so meine Info. ... rufe doch einfach dort an.
Hallo,
es ist schon sehr fahrlässig erst nach so langer Zeit seine Verträge zu kontrollieren, da sich die Welt heutzutage im schnellen Wandel befindet.
Der Einschluss wird nicht mehr möglich sein, da der Vertrag zu alt ist. Du solltest bei deinem Versicherer auf die aktuellen Bedingungen umstellen und dich beraten lassen. Ein Vergleich schadet nicht.
Es ist völlig egal, bei welchem Versicherer deine Wohngebäudeversicherung ist. Du wirst solch einen Vertrag mit uralten Bedingungen nicht mehr umstellen können.
Möglich wäre aber, einen neuen Tarif mit besseren Leistungen abzuschließen.
Nein - denn in den neuen Vertragsbedingungen gibt es vermutlich diese Klausel nicht mehr.
Die neuen Bedingungen sind umfangreicher und beinhalten meist auch die Ableitungsrohre auf dem Grundstück und auch außerhalb vom Grundstück.
Ob dies allerdings die Huk anbietet, kann ich dir nicht sagen. Von diesem Versicherer halte ich nicht so viel.
Gruß Apolon
... nun mal nicht so zaghaft, bisher waren die doch komplett für die Tonne, nur dies nur, weil Du von denen keine Provisionen bekommst!
nun mal nicht so zaghaft, bisher waren die doch komplett für die Tonne, nur dies nur, weil Du von denen keine Provisionen bekommst!
Nein weil ich bei diesem Laden selbst mal versichert war und in jungen Jahren für diese sogar einmal vermittelt habe.
Aber aus Fehlern lernt man, was bei dir ja nie möglich ist.
Und die meisten Kunden die ich von anderen Versicherungsunternehmen bekam, waren komischerweise fast alles HUK-Kunden.
diese führten dann meist an, fehlerhafte Beratung, schlechte Betreuung, bei der Schadensabwicklung wird so viel wie möglich gekürzt.
Sollte dir vielleicht auch mal zu denken geben !
.... aber wo denn sonst sollen die Kunden herkommen, wenn die in vielen Sparten ganz ganz oben sind?
Und wenn Beschiß nicht bezahlt wird, ist es auch in meinem Sinne, denn meine Beiträge wären daran beteiligt.
Hallo,
neuer Tarif heißt dann umstellen auf die aktuellen VGB? Und dann wäre der Einschluss dieser Klausel 7262 möglich? Beim gleichen Versicherer?