Hallo, ich hatte einen Einbruchversuch. Den Kostenvoranschlag hat die Versicherung akzeptiert, bei der Auszahlung will sie nur 80% zahlen. Ist das rechtens?

6 Antworten

Das ist rechtens.

Die Versicherung geht davon aus, dass du den Schaden nicht beheben lassen willst, sondern (außer einer notdürftigen Reparatur) damit leben kannst.

das müsste doch letztlich egal sein, ob ich es selbst repariere oder so lasse. Ich habe in derselben Höhe ja auch eine Wertminderung des Hauses.

@Sarantha

Wenn du es selbst reparierst, wird für deine Eigenleistung ein anderer Stundensatz herangezogen als wenn das der Fachmann macht.

Die Wertminderung ist nicht so hoch wie der Kostenvoranschlag.

@catchan

Ja, das macht Sinn. Und du meinst, die können pauschal einfach 20% abziehen, weil mein Stundensatz niedriger ist?

@Sarantha

Mit einer Pauschale heranzugehen ist die einzige Möglichkeit, wenn der Kunde sagt, dass man per Kostenvoranschlag abrechnen will.

Du kannst dir überlegen, wenn du das selber repariert hast, wie viele Stunden du damit verbracht hast und wie du eingekauft hast, um dir zu errechnen, ob die Einreichung deiner Eigenleistung sich lohnen würde.

@catchan

Bist du aus der Versicherungsbranche? Du kennst dich ja gut aus. Vielen Dank für deine Auskunft.

Ich hatte den Eindruck, dass der Kostenvoranschlag viel zu hoch ausgefallen ist und dass die Sachbearbeiterin der Versicherung, die mir die Firma vorgeschlagen hat, irgendeinen Deal mit denen laufen hat. Sie war nämlich etwas schockiert, als ich ihr sagte, ich wolle das Geld ausgezahlt bekommen. In diesem Kontext fand ich die 80% merkwürdig.

@Sarantha

Die Versicherungen haben mit vielen Firmen Rahmenverträge, die regelmäßig neu verhandelt werden. Glaub mal, dass die nicht freiwillig zu viel bezahlen ;)

Allerdings wissen die auch, wenn sie eine Firma zu dir schicken, arbeiten die ein Angebot aus, habe den Zeit- und Arbeitsaufwand, die Anfahrt etc. und dürfen das bei der VS nicht abrechnen. Dafür bekommen sdie Firmen aber immer x Aufträge pro Jahr. Alles Bestandteil der Rahmenverträge.

@Sarantha

Ja, ich bin in der Branche tätig. 

Du bist übrigens nicht an die Firma gebunden, die die von der Versicherung vorgeschlagen wird. Natürlich versuchen Versicherungen über Partnerfirmen die Schäden abzuwickeln, da sie hier bei den Preisen mitreden können. Die Firmen sichern sich so neue Aufträge. 

Wenn du eine andere Firma findest, die den Schaden fürs selbe Geld repariert, kannst du auch dorthin gehen. 

Abrechnungen laut Kostenvoranschlag sind bei der Hausratversicherung eher unüblich, da eben repariert wird oder Ersatz gekauft wird. Vielleicht war die Dame einfach nur etwas verwundert. 

@catchan

Es geht hier ja um die Wohngebäudeversicherung. Wie gesagt, der KV war von der Firma echt hoch angesetzt und die 80%-Zusage der Versicherung scheinen auch viel zu sein. Ich repariere es jetzt jedenfalls selbst. Danke für die Antworten.

Kam das evtl. von deinem Wasserschaden? Dann wäre das klar über den WS mit geregelt. Oft werden hierbei Türen gewaltsam geöffnet. 

Falls es nicht mit dem WS zusammenhängt:

Das werden 81 nicht 80 % sein   ;)

Die Versicherung zahlt bei Eigenleistung die Mehrwertsteuer nicht aus. Vofür auch? Wenn du die Arbeiten gemäß eingereichtem Angebot beauftragst und nachher die Rechnung vorlegst, bekommst du normalerweise die MwSt. nachbezahlt. Lass dir dies kurz bestätigen. 

Sorry, bisher war die richtige Antwort nicht dabei!

Du bist in Hausrat und Gebäude  neuwertversichert - das aber nur bei Reparatur/Wiederaufbau!

Willst du nach Kostenanschlag/Gutachten abrechnen, so steht dir maximal der Zeitwert zu. Diesen hat der Versicherer mit (immerhin) 80% angesetzt...  sie werden es dir in Kürze schreiben!

Das kommt auf die Begründung der Versicherung an. Ohne nährere Infos können wir dir nicht weiter helfen.

Die Wohngebäudeversicherung hat mit dem Einbruchsversuch in deiner Wohnung überhaupt nichts zu tun. Deine Hausratversicherung zahlt bei einem erwiesenen Einbruchsversuch. Wenn du die Reparaturen nicht durchführen lässt, erhältst du nur eine Zeitwertentschädigung.

Sonst könnte du ja beliebig oft den gleichen Schaden melden.

@derHans,

Du solltest dich zuerst einmal die Versicherungsbedingungen lesen, denn wie so oft, liegst du völlig daneben.

Deine Hausratversicherung zahlt bei einem erwiesenen Einbruchsversuch.

Die Hausratversicherung leistet bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus infolge eines Einbruchs.

Ist doch ein riesengroßer Unterschied!

Die Wohngebäudeversicherung hat mit dem Einbruchsversuch in deiner Wohnung überhaupt nichts zu tun.

Doch gerade die Wohngebäudeversicherung leistet bei Beschädigungen am Gebäude durch unbefugte Dritte!

Wenn du die Reparaturen nicht durchführen lässt, erhältst du nur eine Zeitwertentschädigung.

Was soll denn dieser Blödsinn. In welchem Schundroman hast Du dies denn gefunden ?

Es steht völlig außer Frage, die Wohngebäudeversicherung zahlt bei versuchtem Einbruch. Die 80% der Versicherung sind von denen inzwischen bestätigt und scheint eher an der oberen Grenze zu liegen.