Wohngebäudeversicherungsnummer fehlt,was tun, der Verkäufer händigt uns die Nummer nicht aus, wie können wir die Nummer oder die Gesellschaft rausfinden?

9 Antworten

Schließen Sie vorsorglich eine eigene Gebäudeversicherung ab. Stellt sich später die bestehende Versicherung als noch ausreichend und gut heraus, können Sie den neuen Vertrag ohne Weiteres kündigen. Sie sollen dies aber dem Neuversicherer vorsorglich mitteilen. Hinsichtlich der Altversicherung steht Ihnen in jedem Falle ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, von dem Sie allerdings erst nach Ihrem Eintrag ins Grundbuch als Eigentümer innerhalb von dann 4 Wochen Gebrauch machen können.

Schwierig, die VS-Nr. braucht Ihr nicht, wohl aber die Versicherung.

Vorgehen wie schelm1 ist möglich, aber bei einer neuen Versicherung bedarf es immer der Angabe der Vorversicherung. Ein Haus ohne Vorversicherung (wenn man denn keine Angaben machen kann) wird aber nicht von jedem Versicherer akzeptiert, oder nur mit teilweise erheblichem Zuschlag.

Wenn es ein altes Darlehen gibt (vom Verkäufer) welches dann von Eurem abgelöst wird, könnte der alte Darlehensgeber was wissen. Problem, diese Infos wird diese Bank o.ä. Euch nicht so einfach geben.

Warum rückt der Verkäufer denn diese Info nicht raus ? Das ist doch völliger Unsinn.

Die Versicherung, so sie denn überhaupt besteht, geht nun mal auf den Erwerber über. Ihr müsst Euch aus eigenem Interesse unbedingt vom Umfang und vom Status des Versicherungschutzes überzeugen. Auch kann der Verkäufer ja die Prämie nicht bezahlt haben und es besteht gar kein Schutz mehr. Dann seid Ihr Eigentümer und denkt Ihr habt Versicherungschutz und der ist aber schon z.B. vom VU gekündigt.

Ist der Kaufvertrag schon unterschrieben ? Ich würde das sonst definitiv zum Thema machen.

Das Sonderkündigungsrecht des §96 VVG muss nicht sofort ausgeübt werden. Es kommt auf die Kenntnis des Erwerbers an §96 Abs.2,Satz2 2.Alternative VVG.

Wenn Sie irgendwann mal Kenntnis erlangen, dass eine Vorversicherung bestand, erst dann müssen Sie innerhalb eines Monats kündigen.

Sie können sich jetzt einen neuen Versicherer aussuchen und dort abschließen. Ich rate Ihnen, sich eines Fachmannes zu bedienen, der für Fehler auch haftet. Der wird auch wissen, wie mit Fragen nach Vorversicherungen umzugehen ist.

Gar nicht. Vielleicht ist das Gebäude ja nicht versichert, es besteht keine Pflicht, wenn es bezahlt ist. Ihr habt es gekauft, also sucht euch selbst eine Versicherung dafür. Wird schwer ohne Vorversicherer, fragt einen Versicherungsmakler.

Eine Pflichtversicherung ist ja nicht (mehr)!

Vielleicht ist er wegen mehrerer Vorschäden gefeuert worden und verweigert euch die Info, weil dann die desolate Situation der Rohre und des Daches bekannt würde...!?