Wohnflächenberechnung für Gebäude-Versicherung

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Die Wohnfläche ist ein definierter Begriff. Die Flächenberechnung erfolg gem. WoFlV (Wohnflächenverordnung) Wann immer der Begriff Wohnfläche verwendet wird, muss die Fläche gem. WoFlV zum Ansatz gebracht worden. Oder um Deine Frage kurz zu beantworten: Ja.
Ausnahme: Es werden andere Begriffe als die Wohnfläche durch die Versicherung benutzt (z.B. Nutzfläche, nach DIN 277 die eigentlich auch der Wohnfläche entspricht oder Bruttogeschossfläche oder Rauminhalt oder was auch immer)

das einfachste ist dem Vertreter den Grundrissplan vorzulegen oder die Wohnflächenberechnung.

Es gibt bei der Wohngebäudeversicherung verschiedene Möglichkeiten. Die meisten Gesellschaften haben hiefür Wertermittlungsbögen. Folgende Möglichkeiten sind gegeben: Wert 1914, Übernahme Monopolversicherung, m² Wohnfläche zuzüglich Kellerräume etc., Geschoßfläche, etc. m³ umbauter Raum

gehandhabt wird das unterschiedlich. Einige versichern nach m3, andere nach m2