Schaden und im Gewerbemietvertrag mit Klausel Glasversicherung für Fenster muss Mieter abschließen
Wir haben Gewerberäume angemietet und haben eine Sachversicherung, Inhaltsversicherung u. Haftpflichversicherung, einschließlich einer Versicherung gegen Vandalismus.
Letztes Wochenende hat man versucht die Glaseingangstür einzuschlagen. Und um diesen Schaden dreht es sich.
Unsere Versicherung sagt, sie zahlen Vandalismus nur für den Innenbereich und die Glastür nur bei eventuellen Einbruch.
Und der Vermieter hat im Mietervertrag stehen: "Der Mieter verpflichtet sich, auf seine Kosten folgende Versicherungen abzuschließen: Glasversicherung für die zu seinem Mietbereich gehörenden Fenster." Er beruft sich darauf und sagt wir sollen selber zahlen.
Nun die blöde Frage, könnte ich argumentieren dass die beschädigte Glaseingangstür kein Fenster ist? ****Oder** Im Anhang unseres Mietvertrages habe ich folgendes gefunden: Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung (diese Kosten bezahlen wir in unseren Nebenkosten) Hierzu gehören die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, und Wasserschaden,** der Glasversicherung**, der Haftpfl.vers. für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. Oder, ist das die Lösung?
Ich weiß ziemlich viel Text, aber trotzdem vielen Dank für ein hilfreiche Antwort im voraus.
3 Antworten
Da die Glasversicherung ausdrücklich dem Mieter auferlegt ist, hättet ihr eben eine abschließen sollen. Wenn ihr das nicht tut, müsst ihr eben die Scheibe ersetzen. Was ihr in den Nebenkosten zahlt, ist die Gebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese sind beide umlagefähg.
Die Beschädigung der Eingangstür wäre nur bei einem nachgwiesenen Einbruchsversuch über eure Inhaltsversicherung abgesichert.
Mich nerven solche Antworten, da schreibt lieber gar nichts. Wir wollen uns nicht drücken, und im übrigen haben wir den Schaden schon bezahlt. Eine ausreichende Glasversicherung ist gemessen an der Nettomiete auch nicht unverhältnismäßig, diese muss auch nicht von anderen Mietern getragen werden, da wir die alleinigen Mieter des Objekts sind! Noch einmal, wir haben eine Glasversicherung und haben gedacht das diese für den Schaden aufkommt! Aber auf irgendeiner Seite im Kleingedruckten steht das diese nicht bei Vandalismus zahlt, eine Versicherung gegen Vandalismus haben wir auch, aber diese hat auch wieder rum Ausschlussklauseln. Ich kann nur hoffen das ihr euren Hochmut nicht auch mal teuer bezahlen müsst, denn man kann stark bezweifeln das jeder von euch 100 Seiten Versicherungsdeutsch liest.....und eure Antwort darauf könnt ihr euch auch sparen, wirklich hilfreich war keine Antwort, nur herablassendes Gequakte.
Hier stellt man eine Frage und möchte eine Antwort und keine Unterstellungen. Es muss mir auch keiner nach meiner Fasson reden, aber weniger Arroganz täte euch gut!!!
Da könnt ihr euch nicht drücken: Ihr müsst die Scheibe zahlen! Die Glasversicherung hättet ihr abschließen müssen, habt euch ja pe Mietvertrag dazu verpflichtet.
Auch, dass der Vermieter Kosten u.a. für die Gebäude- und Glasversicherung umlegt, rettet euch hier nicht: Diese Kosten sind per Gesetz umlagefähig. Der Vermieter hat aber die Verglasung der Gewerberäume nicht mitversichert, denn die Kosten hierfür wären verhältnismäßig hoch im Vergleich zu denen für den Wohnanteil, und es wäre für die anderen Mieter unangemessen, anteilig dafür mitzahlen zu sollen - deswegen ja eure Verpflichtung... Ergo: Ihr findet kein Schlupfloch!
Du kannst argumentieren wie Du willst, da kommst Du nur durch Zahlung der Glaserrechnung raus,.