TVAöD - Abschlussprämie, Abzüge oder nicht?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Die Abschlussprämie ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt"

Das betrifft nur den prozentualen Beitrag zur Zusatzversorgung selbst - dieser Betrag unterliegt allerdings weiterhin dem üblichen Steuer- und Sozialversicherungsabzug.

Trotzdem verstehe ich aber nicht, wieso ich Versicherungen für eine Zeit zahlen muss, in der ich garnicht arbeitend gemeldet war.

@blackhawk2014

Die Abschlussprämie ist eine Einmalzahlung, die kann auch erst nach Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses gezahlt werden - sie hat noch mit dem ausgelaufenen Ausbildungsvertrag zu tun - solche Zahlungen sind generell SV-pflichtig...

Hallo Blackhawk!

Ich stimme mit Ihnen überein, dass das, was "schon immer so gehandhabt wurde" noch längst nicht richtig sein muss.

Sie schreiben aber auch:

"Die Abschlussprämie ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt"

Das mag so sein. Es ist vielleicht nicht zusatzversorgungspflichtig, aber versorgungspflichtig ist es sehr wohl. Kleiner, aber feiner Unterschied.

Was mit dem Jobticket ist, vermag ich nicht zu beurteilen, Aber die Kosten für einen Anwalt sollten Sie sich m. E. nach sparen.

Die Abrechnung des früheren Azubis wird Sie auch nicht weiterbringen. Wenn er zu seinen Gunsten falsch abgerechnet wurde ist das Glück für ihn und Pech für Sie. Es gibt kein Recht im Unrecht.

Gruß Navvie

Trotzdem verstehe ich aber nicht, wieso ich Versicherungen für eine Zeit zahlen muss, in der ich garnicht arbeitend gemeldet war.