Kann man garten versichern? Gartengrundstück versicherung?

8 Antworten

Hallo Candost,

da kann dir evtl. der Versicherungsombudsmann weiterhelfen - ist für dich kostenlos, jedoch mit viel Schreibarbeit verbunden:

https://www.versicherungsombudsmann.de/

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55 ;-)

Jetzt war ich letzes jahr (03.2017) bei der Versicherung und habe gebeten das sie mir eine versicherung finden wo ich mein garten versichern kann.

Und du hast dem Versicherungsvermittler mitgeteilt, dass der Garten dir gar nicht gehört und du ihn lediglich gemietet hast?

Was steht denn im Beratungsprotokoll zu dem Versicherungsantrag?

Und um was für eine Versicherung handelt es sich, die du abgeschlossen hast?

Um eine sogenannte aussenversicherung

@Candost

Es gibt keine Außenversicherung, oder steht dies so in deinem Versicherungsantrag. bzw. in deiner Versicherungspolice?

Deine Versicherung ist im Recht - ABER!!!!

Es ist üblich dass nur Garten mitversichert wird der auf dem Grundstück des Hauses liegt. Genau dass hätte Dir dein Verischerungsvertreter sagen müssen.

Da du die Versicherung unstreitig abgeschlossen hast liegt hier wohl ein Falschberatung vor.

Wie Gerichte hier entscheiden kann ich Dir nicht sagen.

Drei Möglichkeiten

  • du bekommst nur die Versicherungsprämie zurück, da es nicht sein kann, dass du für etwas bezahlst dass nie einen Nutzen bringen kann.
  • du bekommst gar nichts weil der Versicherungsvertreter glaubhaft behauptet, dass du nicht erwähnt hattest, dass das Grundstück nicht am Haus liegt und du anhand des Kleingedruckten hätttest wissen müssen, dass keine Haftung übernommen wird.
  • Es wird der Schaden bezahlt weil du falsch beraten wurdest.

Wenn du eine Rechtschutzverischerung hast ist klar der Schritt zum Anwalt zu empfehlen.

Ohne wird es schwieriger, weil nicht sicher ist ob du mehr Geld bekommst als du für den Anwalt bezahlen musst. In dem Falle drohe der Verischerung damit dass du einen Anwalt einschalten wirst.

Der Indizcharakter dass etwas falsch gelaufen ist liegt auf deiner Seite, denn du hast die Versicherung bezahlt.

Dann würde ja kein Schrebergarten versicherbar sein! Da steht ja auch nicht immer eine Laube drauf.

Ich habe seit fast 50 Jahren einen eigenen grösseren Garten mit ca. 2400 qm, darauf habe ich ein Blockhütte für meine Geräte und ab und zu für eine Grillparty stehen.

An eine Versicherung habe ich in den ca. 50 Jahren noch nie gedacht, wozu denn? Ich wusste gar nicht, dass es solch eine Versicherung gibt, natürlich habe ich mein Wohnhaus gegen Feuer und Elementarschäden versichert.

Wenn ich fast 50 Jahre lang jährlich jeweils 200 Euro bezahlt hätte, wären das 10.000.- Euro an Versicherungsprämien, passiert ist auf dem Grundstück noch nie etwas und es hat auch noch nie irgendwelche Schäden gegeben.

Wenn mir meine Blockhütte wegen eines Grillfestes abbrennen würde, würde die Versicherung garantiert eine Fahrlässigkeit die zum Schaden geführt hat feststellen und mit der Regulierung wäre dann wahrscheinlich auch nicht zu rechnen.

Mit der bisher eingesparten Versicherungsprämie könnte ich mir leicht einen neuen Blockhütten-Bausatz kaufen. Ich denke ich kann mit dem eingegangenen Risiko weiterhin sorglos leben.

Ich habe für meine block hütte 6000€ ausgeben und ich denke schon das so etwas dann auch versichert sein sollte !!!

Ps: dann können sie sich ja auch die versicherungen für auto haus und etc einsparen die wären genau so unwichtig wie der garten!!
Denn einen haus und auto kann man sich auch schnell wieder kaufen

@Candost

Das ist etwas anderes, ein Auto musst du versichern um eine Zulassung zu bekommen. Eine Gartenhütte bewegt sich nicht, wird wenig beansprucht und ist kaum Risiken ausgesetzt.

ich weiss nicht wo du wohnst, aber in baden wuerttemberg muss der eigentuemer eines gartens den er vermietet, eine versicherung abschliessen. nur garten,wiese,baumwiese etc. ob mit oder ohne haus.

die eventuellen schaeden werden mit dem eigentuemer abgerechnet.

frag mal deinen vermieter.

jede versicherung blockt erstmal ab, und will nicht zahlen.wenn es so ist wie deine versicherung sagt, muesste dies auch so im vertrag stehen.

war nach dem sturm jemand da, um den schaden zu benennen? du kannst nicht erst alles richten lassen und dich dann erst an die versicherung wenden.

aber in baden wuerttemberg muss der eigentuemer eines gartens den er vermietet, eine versicherung abschliessen. nur garten,wiese,baumwiese etc. ob mit oder ohne haus.

Und dies steht in welchem Gesetz?

Bitte um Angabe der Rechtsquelle!

jede versicherung blockt erstmal ab, und will nicht zahlen.wenn es so ist wie deine versicherung sagt, muesste dies auch so im vertrag stehen.

Manche User schreiben hier den größten Unsinn, da sie keinerlei Ahnung haben, wie man sich versichern kann.  Und da gehörst du dazu!

@Apolon

ich vermiete ein baumgrundstueck und bin verpflichtet eine versicherung( feuer, inhalt,einbruch,diebstahl,dazu noch risikozuschlag,weil es ausserhalb liegt) zu haben. wohlgemerkt: ich als eigentuemer, nicht der mieter.dies ist schon seit jahrzehnten so.also bitte erst informieren, und dann kommentieren.

zum 2. absatz: langjaehrige erfahrung. vor 20/30 jahren hatte man den versicherungsvertreter noch vor ort,und der schaden wurde reguliert. heute ist das anders. thema: kleingedrucktes.

wenn du nicht meiner meinung bist, kannst du das gerne kundtun, aber sachbezogen und ohne persoenliche beleidigung.

...in baden wuerttemberg muss der eigentümer eines gartens den er vermietet, eine versicherung abschliessen.

Das ist jetzt mal was wirklich Neues. Steht wo?

Oder hast du was verwechselt und meinst die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, der SVLFG?

@Blumenacker

nein, keine berufsgenossenschaft, ist ja privat. allerdings habe ich die vermietung seit 40 jahren. kann sein, dass das zu der zeit so war, und es das mittlerweile nicht mehr gibt. muesste ich mal nachfragen, wobei ich als vermieter sie trotzdem beibehalten wuerde.