Wohnen im Gewerbeobjekt - Lärm?
Hallo, wir wohnen im Gewerbegebiet in einem altem Gewerbeobjekt, diese beinhaltet einenGeschäftswohnung für einen Betriebsleiter.
Wie schaut es mit der Regelung bezüglich Lärm aus?
Derzeit ist der Betrieb leerstehend und nur vereinzelt vermietet sodass es aufgrund der leere der Objektes aus den Hallen schallt wenn jemand dort seiner Arbeit nach geht.
2 Antworten
Damit wirst du leben müssen, das gehört zum Mietobjekt.
Ich wäre sogar vorsichtig mit Beschwerden. Betriebsleiterwohnungen in reinen Gewerbegebieten sind eine Ausnahmeregelung. Wenn es ganz dumm kommt, kann das Wohnen dort untersagt werden.
Lieber nicht, nachher bin ich noch schuld, dass du rausfliegst.
In Gewerbegebieten darf man nicht wohnen, u.a., weil sich die Bewohner sonst ständig über Lärm beschweren würden.
Ausnahmen gibt es für Betriebsleiter. Wird der Betrieb eingestellt, muss der Betriebsleiter auch ausziehen.
Mein Rat wäre: Kauf dir Ohrstöpsel und halte dich bedeckt. Wenn du auffällst, bist du draussen.
wohnen im industriegebiet (ggf. für'n apple & ei?) und dann einen anspruch auf lärmschutz einfordern? und das auch noch am tage? nachts ist das was anderes, da gibt es klare gesetze.
Ab wann ist es nachts? Kannst du mir die Regulung geben?
Ja verstehe ich schon. Es muss auch im Gewerbegebiet Nachtregeln geben. Kannst du mir helfen diese nacht zu definieren von wann bis wann?