haben wir das recht in einem gewerbegebiet zu wohnen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ihr die Wohnung als "Werkswohnung" oder "Hausmeisterwohnung" für den Gewerbetrieb eintragen lasst, kann euch das keiner mehr verbieten! Du kannst ja "offiziell" den Sicherheitsdienst für Haus und Grund übernehmen (GG), dann wirst du sogar noch steuerlich absetzbar..... . Es gibt immer einen Weg, in Deutschland kommt es nur auf die Foprmulierungen uind Begründungen an! Also nicht bangemachen lassen! Außerdem kann es hilfreich sein, sich einmal mit den Nachbarn zu unterhhalten, wie die es gemacht haben..... . Es gilt das Recht der "Gleichbehandlung", siehe Verfassung (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland). ....... Chiliheadz.

Bezieht die Räume und erklärt sie als Hausmeisterwohnungen.

Ja, die im Rathaus dürfen das. Und wenn der Bebauungsplan ein reines Gewerbegebiet bzw. ein Gewerbegebiet mit einer Begrenzung für Wohnmöglichkeiten vorsieht, dann kannst Du auch nichts dagegen tun.

  • soweit ich weiss, dürfen die das vom rathaus...

Das richtet sich nach dem Baurecht ,wenn das ein reines Industriegebiet ist,dann ist das schlecht.Es muß ein gemischtgenutztes Gebiet sein,dann kann man da Wohnen.Aber wenn man nicht alles an die große Glocke hängt kann man doch im Büro auch ein Bett stellen.