Darf der Vermieter unangekünigt ins Haus?

8 Antworten

Das Recht zum unangemeldeten Betreten erlischt ab eurer Wohnungseingangstür bzw. ab allen Eingängen, die in von euch gemietete Räume führen. Z. B. euer eigener Kellerraum. Unlängst wollte mir eine Mieterin verbieten, unangemeldet auf den Hof des 3-Familienhauses zu gehen und nach dem REchten zu sehen. Auch das ist nicht rechtens. Es ist Allgemeinfläche, die nicht angemietet wurde. Du solltest auch mal überlegen, ob bei derartigen Kleinigkeiten der Mieter nicht besser dran ist, entweder selber zu bauen oder aber den Mund zu halten. Ich habe Mieter, die seit 12 Jahren in meinem 3-Familien-Haus wohnen. Von ihnen höre ich fast nie etwas. Sie erledigen viele kleine Reparaturen selber, kümmern sich auch um das Umfeld des Hauses. Ergebnis: Ich habe in den 12 Jahren die Miete einmal um 10 Euro erhöht. Das ist mein Dank an solch gute Mieter.

kalle855 
Fragesteller
 28.09.2014, 10:33

Also wenn ich Vermieter wäre, würde ich mich selbst verständlich anmelden wenn ich ins Haus komme, alleine schon aus Anstand.

Ob ich ein Kellerraum mit vermietet habe oder nicht! Es geht um das Prinzip,

Er ist jeden Tag fast hier und schleicht hier rum. Das ist Unmoral! Privatsphäre gleich 0, dazu kommt das er Garten und Hofraum mit Vermietet hat! ( Ist ja nicht schlimm wenn man MAL nach denn Rechten schaut ) wer hier alles wir Kraut und Rüben würde ich es verstehen!

Alle Räume und Flächen die nicht als mit vermietet im Vertrag stehen darf der Vermieter jederzeit und ohne Ankündigung betreten.

kalle855 
Fragesteller
 26.09.2014, 18:11

Danke für die Schnelle Antwort. Ok, rein ja aber er darf bestimmt doch kein Krach machen ( Messer schleifen ) und dazu noch über mein Privaten Strom! Der Keller läuft über mein Stromzähler! ( Das Haus hat kein Gemeinschaftszähler )

anitari  26.09.2014, 18:51
@kalle855

Krach ist ein subjektiver Begriff bzw. subjektives Empfinden.

Das mit dem Strom sollte aber zwingend geordnet werden.

Also, wenn Du bei mir Mieter werden würdest, was ich hoffentlich vermeiden würde, dann würde ich Dir einen raschen Wohnungswechsel empfehlen. Das Gebäude ist das Eigentum des Vermieters, wovon er Teile (Eure Wohnung z.B.) vermietet hat. Wenn Du noch nicht gelernt hast, was Dein ist und was nicht Dein ist, wenn Du noch nicht gelernt hast, was Kleinlichkeit bedeutet oder Korintenkackerei, dann weiss ich nicht ob Dir zu helfen ist. Der Vermieter kümmert sich in seinen Räumen um den Rasenmäher, nachdem Ihr Euch über diesen beklagt habt, und Du regst Dich über den Stromverbrauch auf? Auch wenn Du in der Sache Recht hast finde ich das mehr als kleinlich, hast Du Dir denn schon einmal ausgerechnet, um wieviel Geld es dabei geht? Wie lange hat er geschliffen? 5 Min oder 10 Min? oder 1 h? Wenn die Maschine 500 Watt hat, wieviel Geld ist das dann ? booaaaaaaahhhhh.

Es sind zwei Wohnungen vermietet und nicht das Haus. Selbstverständlich darf der Vermieter zu jeder Zeit sein Haus (nicht die Wohnungen) betreten.

So lange er dazu nicht durch die vermieteten Räume laufen muss, kann er SEINEN Bereich jederzeit aufsuchen.