Wohnberechtigunsschein und spätere Gehaltserhöhungen!?

3 Antworten

Dafür gibt es grundsätzlich eine Fehlbelegungsabgabe (Ausgleichszahlung bei Sozialwohnungen) in den westlichen Bundesländern - d. h. man müßte, wenn man gewisse Einkommensgrenzen überschreitet, eine Abgabe an die Kommune leisten.

  • In den meisten Bundesländern ist sie aber abgeschafft worden.

In Hessen (wieder eingeführt - max. 2 € pro qm) und im Saarland gibt es sie noch.

Nein, du musst nicht ausziehen.

Dann musst du glaube ich ein wenig mehr Miete zahlen.