Betreutes Wohnen für Senioren: Finanzielle Unterstützung vom Amt?

6 Antworten

Erst mal werden die Kinder und der Rest der Verwandschaft rangezogen und wenn da nix zuholen ist dann werden sie bezahlen aber auch nur als Vorschuss den die werden immer wieder prüfen ob nicht doch jemand mittlerweile dafür zahlen kann .

abibremer  03.05.2009, 17:36

quatsch: "restliche verwandtschaft". bei direkten angehörigen (eltern\kinder) wird nur dann nachgefragt, wenn sozialhilfe beantragt wird. ansonsten gibt es vielleicht andere möglichkeiten der finanzierung.

Es geht dir ja in Punkto Eltern um Wohnen mit professioneller Pflege und sicherem Gefühl für sie.

Betreute Wohnanlagen bieten barrierefreie, altengerechte Wohnungen mit Betreuungsservice. Bewohner des betreuten Wohnens schließen in der Regel zwei Verträge ab: einen Miet- oder Kaufvertrag für die Wohnung sowie einen Betreuungsvertrag mit Serviceleistungen. Das Angebot besteht in der Regel aus einem Grundservice, der meist pauschal abgerechnet wird und zusätzlichen Wahlleistungen, die die Bewohner je nach Bedarf abrufen und zahlen können. Grundlage der Finanzierung und Förderung des Betreuten Wohnens sind die entsprechenden Ausführungen des SGB XII und SGB VIII sowie der genehmigte individuelle Hilfeplan und der Betreuungsvertrag.

Also zusätzliche Info:
  1. Der Behindertenausweis gibt Hilfe wie zum Beispiel, GEZ-Befreiung, Telefonieren wird billiger, es gibt freie Fahrten (wenn die
    Eltern noch mobil sind).....

  2. Was den Wohnraum des Betreuten Wohnens betrifft, kann beim Sozialamt in Punkto "Grundsicherung im Alter" Leistung bezogen werden. Es müssen aber die Voraussetzungen stimmen, geringe Rente.

    SPEZIELL:

    Hilfe in diesen besonderen Lebenslagen können z.B. sein: Hilfe bei Krankheit Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, z.B.Ambulanten Betreuten Wohnformen Hilfe zur Pflege

  3. Pflegeleistung: Mit entsprechender Pflegestufe wird die Pflegekasse Pflegegeld entsprechend der Stufe bezahlen. Dabei gibt es auch zusätzliche Leistung
    bei erhöhtem Pflegebedarf.

Wichtig ist vor Einzug:

a)Kläre vor dem Einzug den größtmöglichen Umfang an Pflegeleistungen ab und deren Kosten. Normalerweise dient der Betreuungsservice dazu, die vorhandenen Fähigkeiten zu erhalten oder wiederzuerlangen - etwa, wenn Sie nach einer Erkrankung eine Weile auf Pflege angewiesen sind. Ob Sie auch bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit bleiben können, hängt von der angebotenen Pflege und von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab.

b)Wohnung: Achte darauf, dass auch die Wohnung altersgerecht ausgestattet und barrierefrei ist. Wünschenswert sind zwei Zimmer auch für eine Person und mindestens 50 Quadratmeter Wohnfläche.

c) Leistungen: Der Betreuungsvertrag sollte die Leistungen, die in der Grundpauschale enthalten sind, deren Dauer und Verfügbarkeit auflisten und genau beschreiben. Manche Einrichtungen bieten Wahlleistungen in Form von Dienstleistungspaketen an. Achte darauf, dass die Zusammenstellung der Pakete Ihren Bedürfnissen auch wirklich entspricht.

wenn beide einen behindertenausweis haben, können sie vielleicht leistungen der pflegeversicherung erhalten: muß bei der pflegekasse der jeweiligen krankenversicherung beantragt werden. die schicken jemand vom medizinischen dienst zur begutachtung(ob pflegebedürftigkeit vorliegt) wenn eine der drei pflegestufen festgestellt wird, gibt es geld (auch für die kosten bei betreutem wohnen.

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