Wohnberechtigungsschein mit Bundeslandwechsel
Hallo zusammen,
leider blicke ich das nicht ganz oder mir scheint die deutsche Bürokratie sowas von bescheuert zu sein.
Also zu meinem Fall: Ich habe eine kurzfristige Zusage für ein super geiles Praktikum in einer anderen Stadt (=Bundesland) erhalten und muss relativ kurzfristig eine bezahlbare Wohnung suchen, und da wollte ich erstmal in so eine Sozialwohnung.
Von der Einkommensgrenze passt es, nur die Sache mti dem Bundesland checke ich nicht ganz: Wenn ich den Wohnberechtigungs. in BW (=Wohnort) beantrage, dann ist er ja nicht in Rheinland-P. gültig, also müsste ich einen direkt in Rheinland-P. beantragen, aber da kriege ich doch nur einen, wenn ich einen Wohnsitz dort habe, oder?
D.h. ich müsste zuerst einen Wohnsitz in RP anmelden un dann den WBS beantragen?
3 Antworten
diese sozialwohnungen sind oft nicht wriklich günstig, also hier in berlin sind sie vom preis-leistungs-Verhältnis eher mies. Auf deutsch: Teure bruchbuden
Nein,denn es gibt das Urteil vom Europäischen Gerichtshof das besagt,das sich jeder Niederlassen kann wo er will,was die Kosten für eine Whg.anbetrifft,so ist es Nachvollziehbar unter www harald-thome de zu finden (auf der linken Seite)
sei froh das es solche leistungen gibt, bevor du über irgendeine bürokratie herziehst.-) und wenn du keine ahnung hast, dann ruf beim sozialamt und frag nach..
du sollst froh sein, dass in diesem land überhaupt soetwas angeboten wird.-))
Wirklich froh kann ich nicht darüber sein, wenn ich wegen Förderalismus so etwas nicht in Anspruch nehmen dürfte/könnte....
Und Sozialamt ist schön und gut, aber habe schon genug oft Erfahrungen gemacht, wo ich die Leute von Behörden auf die entsprechenden Paragraphen/Gerichtsurteile hinweisen musste....