Wo trage ich die steufrei Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätikeit ein? Zeile 51 oder 57?

1 Antwort

In Zeile 20 der LoSt-Bescheiniung sind die steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit eingetragen.

Dieser Betrag ist in Zeile 57 einzutragen.

Solltest dann aber auch die Zeilen 52, 53 und 54 ausfüllen.

Dazu kannst du am besten deinen Arbeitgeber um eine Bescheinigung bitten, auf der die Tage mit der entsprechenden Abwesenheit aufgeführt sind. Sollte dein Arbeitsgeber jedoch schon die steuerlich zulässigen Höchstbetrag zahlen, kannst du dir die Einträge auch sparen.