alg2: in der mietbescheinigung steht etwas anderes als im mietvertrag. was zählt?

5 Antworten

Äh, wie kann das gehen: Als Vermieter hast Du doch sowohl den Mietvertrag erstellt als auch die Mietbescheinigung ausgefüllt???

Stelle das gegenüber Mieter und Jobcenter richtig.

Mietbescheinigung - eine Bezeichnung, die hier missverständlich wirkt. Die ARGE reicht an den ALG 2 Empfänger die Miete für eine Mietsache aus, die an bestimmte Eckdaten der Leistung gebunden ist. Der Höchstbetrag der Bruttomiete darf nicht überschritten werden. Dabei sind die m² der Wohnfläche nach Personenzahl begrenzt. Immer müssen die Heizkosten neben der Nettomiete und Nebenkosten separat ausgewiesen werden. In der Miete dürfen keine Kosten für Elektroenergie enthalten sein. Sollte allerdings hier ein Mietvertrag mit Pauschalmiete vorliegen und die Pauschalmiete den Höchstbetrag nicht überschreiten, dann muss nur der Mietvertrag den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Vertrag wird zwischen Vermieter und Mieter geschlossen. Die ARGE bekommt eine Kopie. Wer bezahlt denn jetzt die Heizkosten, wenn im Vertrag die Heizkosten ausgeschlossen sind? Ich kann mir diese Wohnung oder das Zimmer nicht so recht vorstellen. Sollte hier eine Gasetagenheizung installiert sein?Gibt es eine Gasuhr und einen Stromzähler nur für die Wohnung allein? Wenn du jetzt das Erbe deines Vaters angetreten hast, dann löse mit dem Mieter den bestehenden Mietvertrag auf und schließe einen neuen nach Bedingungen der ARGE ab. Lass dir die Mietzahlung von der ARGE direkt überweisen.

Tja.... Letztlich ist es überhaupt nicht Deine Sache, weil das Jobcenter nicht Dein Vertragspartner ist, sondern lediglich der Mieter. Der bekommt vom Jobcenter nur das Geld, um seine vertragliche Verpflichtung (Mietzahlung) Dir gegenüber zu erfüllen. Und hier zählt ausschließlich der Mietvertrag. Es wäre Sache des Mieters gewesen, ggf. Ungereimtheiten zu klären. Letztlich wird das Jobcenter die Mietforderungen aus dem Mietvertrag erst einmal in voller Höhe begleichen müssen. Dein Mieter hat sich dann aber schadenersatzpflichtig gemacht.

Deshab heißt das eine auch Bescheinigung und dsa andere Vertrag.

Hallo,

Dann solltest Du Deinen Mietvwertrag dahingehend aufschlüsselnd gliedern.

  • Grundmiete -> Also Kaltmiete nach Wohnfläche in m²
  • Nebenkosten anteilig, was für das Mietobjekt anteilig halt auf den einzelnen Mieter an Kosten für das haus anfallen.
  • Natürlich auch Energieträger ( Kohle, Öl, Gas... ) und Heizungsart ( Zentralheizung, Etagenheizung, individueller Kohleofen / Gastherme je Mietpartei.

Kann es sein, dass der ArGe diese Angaben fehlen?

Na gut, Kaltmiete und Warmmiete bleiben unterschiedliche Sachen.

Da hast Du ja etwas Aufklärung, ob der Mietpreis exakt des Mietvertrages definiert wurde. Lass` die ArGe da mal raus, denn selber scheinst Du nicht zu wissen, was Dein Vatten da so vereinbarte.

mfg

Parhalia

Parhalia  01.02.2012, 17:03

Ach so, wenn er absichtlich falsche Angaben macht, ist er voll haftbar. Bist Du volljahrig ? Wie alt ? Wohnst Du bei den Eltis ?

... nicht ganz unwichtig

Dann den Antrag richtig stellen.