Quittung Umsatzsteuerbefreit richtig schreiben?

1 Antwort

Hallo,

zunächst einmal, du bist nicht Umsatzsteuer befreit, sondern du bist nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes von der getrennten Ermittlung und Abführung der USt befreit.

Das heisst,du must alle Rechnungsbeträge mit USt berechnen und darfst diese nicht gesondert aufführen.

Bei einer Quittung müssen folgende Angaben enthalten sein:

  1. Name und die Anschrift des Ausstellers, 
  2. Ausstellungsdatum, 
  3. Art und Menge der gelieferten Produkte oder Dienstleistungen, 
  4. Bruttopreis

Achtung!!

Auf der Quittung darf auf keinen Fall ein USt-Satz genannt werden oder im Vordruck ein Text wie inkl. xx % MwSt stehen.

Okay danke schon einmal.

Also auf meiner Quittung steht drauf "Keine gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer. Kleinunternehmer gem. §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz."

Zu Punkt 1. Name und die Anschrift des Ausstellers. Ich schreibe meinen Namen und meine Anschrift in die Zeile "Von" auf der Quittung, ist das korrekt?

Zu Punkt 3. Art und Menge der gelieferten Produkte oder Dienstleistungen. Ich schreibe in die Zeile "Für" die Dienstleistung die erbracht wurde, ist das so korrekt?

Vielen Dank schon einmal für die Antwort.

@meopo

ja so ist es richtig