Wie trage ih die kurzfristige Beschäftigung in meine Steuererklärung ein?

4 Antworten

Hi FranziiCooki,

bei dir genügt eine "Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer":

Bild zum Beitrag

Dabei trägst du in Zeile 25 deinen Bruttolohn ein ;-)

Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, also wurden dir weder Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- noch Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten und damit ist auch keine Anlage Vorsorgeaufwand erforderlich!

PS: Wenn dir keine Lohnsteuer einbehalten wurde, dann kannst du auch keine Erstattung vom Finanzamt erhalten :-((

Gruß siola55

 - (Recht, Arbeit, Ausbildung und Studium)

Dieser Schülerjob war doch sicher pauschal versteuert als "Minijob". Der hat mit deiner Steuererklärung gar nichts zu tun.

siola55  07.06.2019, 23:27

Er hat doch eine kurzfristige Beschäftigung - also sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei!!!

ich konnte aber keine Zeile für den Betrag "Beitrage zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindesvorsorgepauschale" finden

Das gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand.

Da ich Zeitungen ausgetragen habe, musste ich mir dafür so einen kleinen Wagen kaufen (ca 40€)

Es gibt einen Werbungskostenpauschbetrag bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von1.000 €. Wenn du keine weitere Aufwendungen hattest, dann wird dieser Pauschbetrag berücksichtigt.

War das Zeitung austragen ein Minijob / Schülerjob - (max. 450 EUR monatlich)? Dann brauchst du gar nichts zu machen. Das macht der Arbeitgeber. Wenn du außerdem Entgelt für die Zeitungszustellung keine weiteren Einnahmen hast, musst du überhaupt keine Steuererklärung machen.

Hast du eine Arbeitsentgelt-Bescheinigung für Anlage N der Steuererklärung bekommen? Dann musst du Anlage N aufrufen und die Daten in die passenden Felder übertragen. Es gibt dort auch eine Anlage mit den Daten der Lohnsteuerbescheinigung. Die müsstest du ausfüllen.

Wenn keine Steuern abgeführt wurden, bekommst du auch nichts zurück, kannst dir die Arbeit also sparen. Wenn Steuern von Deinem Lohn abgeführt wurden (außer bei Mini-Job), bekommst du diese wahrscheinlich zurück. Da Deine Werbungskosten wahrscheinlich nicht über 1000 EUR liegen, brauchst du die ganzen Kosten auch in Anlage N nicht aufzuführen.

FranziiCookiie 
Fragesteller
 06.06.2019, 14:18

Nein, das war kein Minijob, sondern, wie beschrieben, eine kurzftistige Beschäftigung also 70 Tage im Jahr. Soweit ich weiß zahlt man da gar keine Steuern also auch keine pauschalen 2% wie beim Minijob. Einen 450 Euro Job hatte ich noch dazu, dass ich den aber nicht in die Steuererklärung aufnehmen muss, weiß ich. Ich muss die Steuererklärung auch nur machen, weil ich letztes Jahr für ca 5 Tage selbstständig gewerblich tätig war, also mache ich die Lohnsteuererklärung deswegen.

"Hast du eine Arbeitsentgelt-Bescheinigung für Anlage N der Steuererklärung bekommen?" Nein, also ich habe nur die Lohnsteuerbescheinigung

"Es gibt dort auch eine Anlage mit den Daten der Lohnsteuerbescheinigung." Also müsste ich theoretisch nicht Anlage N, sondern eine andere Anlage ausfüllen?

PatrickLassan  06.06.2019, 14:26
@FranziiCookiie
,das war kein Minijob, sondern, wie beschrieben, eine kurzftistige Beschäftigung also 70 Tage im Jahr. Soweit ich weiß zahlt man da gar keine Steuern

Das trifft nicht zu.

Die 70-Tage-Regelung bezieht sich auf die Sozialversicherungsbeiträge, aber nicht auf die Lohnsteuer.

DerHans  06.06.2019, 14:31
@FranziiCookiie

Dann musst du zwei mal eine Anlage N ausfüllen

Steuerscherge  06.06.2019, 17:51
@DerHans

Und wieder mal eine falsche Auskunft.

Die Anlage N wird pro Steuerpflichtigem nur ein Mal ausgefüllt. Da sind nämlich zwei Spalten: "erstes Beschäftigungsverhältnis" und "alle weiteren Beschäftigungsverhältnisse".

Vielleicht lassen Sie einfach die Finger von steuerrechtlichen Fragen. Da haben Sie doch anscheinend mehr "gefährliches Halbwissen"-.