Wo sind BAULINIEN und BAUGRENZEN gesetzlich geregelt?

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Mit der Baugrenze wird die überbaubare Fläche eines Grundstückes festgelegt. Innerhalb der Baugrenzen darf das Gebäude errichtet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es direkt auf der Baugrenze errichtet wird oder zurückversetzt. Alles was sich innerhalb der Baugrenzen befindet ist erlaubt, nur eine Überschreitung ist ausgeschlossen. Hier sieht man auch den Unterschied zu Baulinien deutlich, denn bei diesen muss das Gebäude direkt auf der Linie gebaut werden. Die Baugrenzen sind jedoch nicht mit den Grundstücksgrenzen identisch. Die Landesbauordnung legt die entsprechenden Regelungen fest. Eine Festlegung der Baugrenzen findet man im jeweils gültigen Bebauungsplan. In der Regel müssen zu den jeweiligen Nachbargrundstücken mindestens drei Meter Abstand eingehalten werden. Diese Regelung gilt jedoch meist nicht für untergeordnete Bauten, wie beispielsweise Garagen, diese dürfen über die Baugrenze hinaus errichtet werden. Über die jeweiligen Bebauungsvorschriften sollte man sich genauestes erkundigen.

Baulinien: Ist eine Baulinie festgesetzt, so muss entlang dieser gebaut werden!

Auskünfte geben in der Regel die zuständigen Baubehörden.

Die Begriffe Baulinie und Baugrenze sind definiert in der Baunutzungsverordnung BauNVO $23.

Ansonsten gibts noch :

Wikipedia : http://tinyurl.com/3agyg8a

MarHan1989 
Fragesteller
 28.04.2010, 16:44

danke dir. Den Wikipediaartikel hab ich schon gelesen. Aber in der Prüfung muss ich mit dem Gesetz arbeiten, deshalb hab ich auch nach den §§ gefragt.