Wie oft muss man in der Wohnung streichen?

10 Antworten

Das sagt dir dein Vertrag

Der BGH (WuM 2005, 383) hat entschieden, dass der Mieter die Arbeiten (laufende Schönheitsreparaturen) grundsätzlich auch im laufenden Mietverhältnis schuldet. Sind die entsprechenden Klauseln wirksam, kann der Vermieter also verlangen, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit ausführt. Falls der Mieter sich weigert, kann er sogar einen Vorschuss einklagen (BGH WuM 2005, 383; WuM 90, 494).

Mit solcherlei Fragestellung werden die potentiellen Antwortgeber unnötig strapaziert. Die Frage ist viel zu allgemein. Es ließen sich jetzt Seiten füllen, das ist aber nicht Sinn dieses Forums. Nur soviel: Du brauchst lt. BGB überhaupt nichts tun, es ist Sache des Vermieters. Es sei denn, ihr habt etwas anderes vereinbart. Ob dann diese Vereinbarung rechtswirksam ist, vermag aus dem Blauen niemand zu antworten. Also teile uns mit, was konkret in den Klauseln zum Thema im MV und den AVB's steht, dann darfst du auch mit hilfreichen Antworten rechnen, zumindest von denen, die was davon verstehn.

So lange du selbst in der Wohnung lebst, ist das allein deine Entscheidung

hallo teerfleck mit dem streichen kommt immer darauf an was in deinem meitvertrag steht in der regel alle 5-7 jahre je nach zustand der wände, und ob geraucht in der wohnung, allein die küche muß man öffter streichen da ja dort gekocht wird und sich die fettdünste auf den wänden absetzen,aber das bleibt völlig dir überlassen wann und wie offt du streichen willst auch wenn eine sag ich mal 5 jahre intervall streich renovierungs klausel drinne steht, sollange die wohnung später mal beim auszug in ordnung ist sprich wände decken böden usw grüsse boitlin

Das steht entweder im Mietvertrag oder du mußt es nach Bedarf machen.

Dem Mieter dürfen keine starren Fristen für Schönheitsreparaturen auferlegt werden (siehe auch Antwort von anjanni). Der Vermieter kann höchstens empfehlen in welchen Abständen welche Räume renoviert werden sollten.

@anitari

Richtig anitari, wenn das hier der Fall sein sollte, muss renoviert werden. Deshalb den Mietvertrag richtig lesen. Der Passus "Schönheitsraparaturen" ist nicht ganz einfach, wer davon keine Ahnung hat sollte diesen von einem Fachnmann prüfen lassen. Wie albatros schon geschrieben hat, es lassen sich damit Seiten füllen.