Darf man als Mitarbeiter oder Beamter im öffentlichen Dienst Aktien von Privatunternehmen halten?
Oder besteht da ein Interessenskonflikt? Wie ist das gesetzlich geregelt.
4 Antworten
Wo soll es da für einen normalen Beamten einen Interessenskonflikt geben? Das ist gar kein Problem.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Selbstverständlich darf man. Welchen Interessenkonflikt sollte denn der Angestellte im Bürgerbüro in Bad Tölz haben, wenn er Aktien von VW kauft?
Da gelten dieselben gesetzlichen Vorschriften, wie für jeden anderen auch. Kein Insiderhandel.
Darfst Du. Das ist noch kein Interessenkonflikt. Wenn Du allerdings in den Aufsichtsrat eines Börsennotierten Unternehmens berufen wirst, muss Deine Behörde das genehmigen
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Es interessiert niemanden, welche Aktien ein Beamter od Angestellter im öffentl. Dienst hat!