Ich bin Kraftfahrer. Jetzt habe ich erfahren, das Nachtzuschlag gesetzlich geregelt ist. Wie lange kann ich dies rückwirkend geltend machen. Wieviel gibts da?

2 Antworten

Gemäß deines Arbeitsvertrages. Darin muss doch auch geregelt sein, welcher Tarifvertrag dem unterliegt. Daraus ergibt sich der jeweilige Anspruch.