Ich bin Kraftfahrer. Jetzt habe ich erfahren, das Nachtzuschlag gesetzlich geregelt ist. Wie lange kann ich dies rückwirkend geltend machen. Wieviel gibts da?
2 Antworten
Zuschläge:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zuschlag_f%C3%BCr_Sonntags-,_Feiertags-_und_Nachtarbeit
Wahrscheinlich läßt sich das ohne zeitliche Einschränkung nachfordern.
Falls es in deinem Betrieb keinen Betriebsrat gibt, wäre eine Mitgliedschaft hier bestimmt angebracht, um deine Forderung umzusetzen:
Gemäß deines Arbeitsvertrages. Darin muss doch auch geregelt sein, welcher Tarifvertrag dem unterliegt. Daraus ergibt sich der jeweilige Anspruch.