Wasserdruck gesetzlich geregelt?

4 Antworten

Hallo yvojaco,

eine solche Vorschrift ist mir nicht bekannt. aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass es da sehr unterschiedliche Leitungsnetze gibt. Gerade ältere Leitungen, die teilweise durch Ablagerungen etc. nicht mehr in vollen Durchmesser nutzbar sind und in die durch vermehrte Anschlusszahl (z.B. durch neu errichtete Gebäude) an ihre Grenzen stoßen, ist der Leitungsdruck oft recht gering.

Aus Deinem Beitrag weiter unten:

In unserer Straße ist vor ein paar Jahren eine Frau im Feuer umgekommen, weil kaum gelöscht werden konnte, da der Wasserdruck zu niedrig war. Seit dem hat sich aber nochimmer am Wasserdruck nichts geändert, und ich frage mich, ob das gesetzeskonform ist. Oder ob erst noch jemand sterben muss, bis etwas getan wird.

Das wiederum sind genau genommen zwei Paar Schuhe.
Denn das (Trinkwasser-)Netz hat prinzipiell erst einmal nichts mit der Löschwasserversorgung zu tun. Es ist nur eine von mehreren Möglichkeiten der Feuerwehr, an Löschwasser zu gelangen. Und oftmals ist der Wasserversorger ein gewerbliches Unternehmen, so dass die Kommune nur bedingt den Ausbau vorhandener Leitungen verlangen kann.

Aber: Die Löschwasserversorgung wiederum ist tatsächlich gesetzlich geregelt.

So heißt es beispielsweise in §2 des Brandschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (in den übrigen Bundesländern gibt es gleich- oder ähnlich lautende Gesetze):

Die Gemeinden haben als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.

Sofern es ein ausreichend dimensioniertes Trinkwassernetz in der betreffenden Straße gibt, so kann die Kommune dieses in ihre Löschwasserversorgung mit einplanen. Ansonsten muss sie laut Gesetz alternative Löschwasserversorgungen erschließen oder errichten. Das können z.B. natürliche Wasservorkommen wie wasserführende Gräben, Flüsse, Seen oder Teiche sein (hierbei müssen Trockenperioden berücksichtigt werden) oder künstlich angelegte wie z.B. Löschteiche, Zisternen oder Bohrbrunnen.

Ggfs. kann bei einem Neubauprojekt auch die Schaffung neuer Löschwasservorkommen und -reserven im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens vom Bauherrn verlangt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein es gibt diverse Systeme ich meine der Druck im Öffentlichen Wassernetz bewegt sich zwischen 1,5 und 15 Bar.

Es wird zwischen 3 Systemen Unterschieden die liegen ungefhr so:

Niederdruck: 1,5 bis 4 Bar

Normaldruck: 4 bis 9 Bar

Hochdruck: 9 bis 15 Bar

Zumindest wurde es mir in meiner Feuerwehr Maschinistenausbldung so verklickert das man jeh nach Netz ziemliche Probleme mei großer Wasserentnahme haben kann....

Im Ort haben wir 2 Verschiedene Zonen beide als Normaldruckzone ausgelegt.

Die höher gelegenen Bereiche haben eine sogenannte Druckerhöhungsanlage um die 6 Bar Stabil zu halten.

Fast alle unsere Leitungen sind als Ringleitungen ausgelegt was der Entnahmemenge zugute kommt.

In unserer Straße ist vor ein paar Jahren eine Frau im Feuer umgekommen, weil kaum gelöscht werden konnte, da der Wasserdruck zu niedrig war. Seit dem hat sich aber nochimmer am Wasserdruck nichts geändert, und ich frage mich, ob das gesetzeskonform ist. Oder ob erst noch jemand sterben muss, bis etwas getan wird.

@yvojaco

Das Thema Löschwasserverfügbarkeit ist immer ein Thema.

Die Unfallkassen der Bundesländer schreiben (jeh nach Bundesland) zwischen 800L und 1200L Wasser vor um in den "Innenangriff" zu gehen.

Es muss also durch Fahrzeuge MINDESTENS diese Menge gedeckt sein damit es erlaubt ist Leute unter Atemschutz in das Gebäude zu schicken.

In der Praxis würde ich davon abraten mit nur 1200L (was einem LF10 entspricht) da rein zu gehen wenn es richtig brennt wenns nur leicht Qualmt und man keine Flammen sieht kann man das schon machen aber wenn es richtig brennt würde ich auf eine ordentliche Wasserversorgung warten.

Und da kommen wir zum Punkt: Auch aus einem Niederdrucksystem mit 2 Bar kann man sehr viel Wasser raus lassen die Frage ist weniger der Druck sondern der Rohrduchmesser.

Ich habt Unterflurhydranten also nur Schachtdeckel? dann gibt es ja diese Schilder an der Wand/zaun/Laterne usw? Da steht ein "H" und dann eine Zahl zb H70, H100, H120 usw?

Das gibt den den durchmesser der Leitung an.

Dann ist es interessant zu wissen obs eine Ring oder Stoßleitung ist also ob von beiden Seiten Wasser nachfliesen kann oder nur von einer das ist zb entscheident wenn es darum geht ob man 2 Hydranten in reihe Setzten kann bei einer H70 Stoßleitung kannste das Knicken, bei einer H120 Ringleitung ist das kein Problem.

Dann muss man auch wissen was die Feuerwehr an Fahrzeugen vorhält wenn zb ein TLF 4000 vorgehalten wird und das in Kombination mit einem Schlauchwagen oder Gerätewagen Logistik kann das ein "gutes" Wassersetz ganz gut ersetzten.

Das Tanklöschfahrzeug deckt vorerst den Wasserbedarf während ein weiteres Fahrzeug von einer guten Wasserquelle eine längere Leitung legt.

Wir hatten auch schon Einsätze wo man so viel Wasser aus dem System nimmt das auf einen Schlag die Nachbarn die Nachbarn eingeschäumt ohne Wasser unter der dusche stehen... naja pech gehabt.

Ich hab schon wasser aus dem Hydranten genommen und die Entlüftung meiner Pumpe manuell abgeschalten weil ich im Ausgangsdruck unter 1 Bar gefallen bin dann stellt man einen Faltbehälter mit 3000L füllt diesen im Niedrigdruckbetrieb mit einer Literleistung von 1000L die Minute stellt eine TS 8 Dahinter lässt die auf 10 Bar hoch was ihre Literleistung auf nur ca 600L/min reduziert und schon hat man einen recht Stabilen Wasserdruck ohne das die Leitung das eigentlich her gibt.

Das ist jetzt sicher ein etwas komplizierteres Beispiel gewesen was man als Feuerwehr im Zweifel tun kann da muss die Gemeinde nicht Zwangsläufig was am Wassersysem ändern.

Nein, aber im Eigeninteresse versuchen die Wasserwerke in normalerweise bei 2-3 bar zu halten.

Es wird eine DIN Norm geben.