Darf meine Kinderpflegerin unter 18 in der Kleinkindgruppe die Kinder wickeln?

3 Antworten

Normalerweise ist das keine Frage des Alters (die meisten Kinderpflegerinnen sind nach der Ausbildung noch nicht volljährig), sondern es sollte dazu eine Richtlinie in der Institution geben (z. B. ab wann nach Stellenantritt man das darf).

Das Wickeln ist ja auch Teil der Ausbildung - somit ist es auch Teil der normalen Arbeit.

Edit: Ich gehe davon aus dass du von einer fertig ausgebildeten Person sprichst.

hallo!

sie hat die ausbildung und damit besitzt sie die notwendigen fachlichen voraussetzungen, völlig egal ob sie 17 oder 18 ist. ob sie es rein "technisch" hinbekommt, musst du als päd. fachkraft und gruppenleitung vorher beurteilen können.
hingegen musst du beachten, z.b. eine fos-praktikantin, die nur 2 wochen da ist, also nicht ein jahr mit den kindern täglich zu tun hat, das NICHT machen zu lassen, auch wenn sie bereits 23 oder so ist. das kann von träger zu träger unterschiedlich geregelt sein, aufpassen! ich hoffe, ihr habt ein sogenanntes qualitätshandbuch oder ähnliches. ps: schau auch, ob sie
mit 17 EINE STUNDE pause am tag bekommt und diese auch nehmen darf. das ist arbeitsrechtlich laut JuSchG nämlich vorschrift ;)

Hallo!
Ja, darf sie!👍
Wenn sie das Praktikum freiwillig macht, würde ich ihr Anbieten, ob sie die Kinder wickeln möchte. Anderseits muss sie ja auch dke nicht so schönen Sachen im Beruf lernen. Ich habe mit 13 ein Praktikum im Krankenhaus gemacht und musste auch oft eine inkontinente Frau "wickeln". Das gehört aber auch zum Job dazu!☺
Vielleicht schaust du auch auf den Charakter! Wenn sie eher ruhig ist, würde ich sie fragen. Wenn sie aufgeschlossen ist und vielleicht über 11 würde ich ihr die Aufgabe einfach geben.
Zeige ihr aber am Anfang alles und schaue beim ersten Mal zu! Dann wird sie sich sicher sicherer fühlen!👌
LG Rosapink12😊💕

Narave  08.11.2016, 20:39

kinderpfleger/in ist ne ausbildung und kein "praktikum" :D

dauert 2 jahre, mit wechselnden praxiseinheiten und blockunterricht an ner kinderpflegeschule oder fachakademie für sozialpädagogik + praxisberichten, praxisbesuchen und prüfungen. lg

Prinzessin0410  13.12.2017, 18:56

Aber wer sichert das ab. Wenn Sie es in der Ausbildung im Unterricht gelernt hat. Keine Frage. Aber würdest du es tun wenn sie im Unterricht noch gar nichts mit zu tun haben. Ich weiß nicht