Wo liegt der Unterschied zwischen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnauswirkung?

2 Antworten

Ich vermute, du meinst die Gewinnermittlung. Gerade bei der steuerlichen Gewinnermittlung dürfen bestimmte Kosten gar nicht oder nur anteilig in Abzug gebracht werden. Einfaches Beispiel sind die Bewirtungskosten. Steuerlich sind 30% der Kosten nicht abziehbar, handelsrechtlich 100%. Oder: Bei den Abschreibungen sind steuerrechtlich nur bestimmte Abschreibungsarten zulässig (linear), nach HGB gibt es keine Vorgaben. Dadurch gibt es unterschiedliche hohe Abschreibungen.

Der liegt in den unterschiedlichen Regelungen von HGB und EStG.

Es gibt verschiedene Differenzen, die man bestimmt ergoogeln kann, da bin ich optimistisch.