Steuern Aufwand, Gewinnbringend oder Erfolgsneutral

2 Antworten

Welling hat Dir auf Grundlage der Brutto-Lohn-Buchung versucht die Behandlung der Lohnsteuer zu erklären. Es wird der Brutto-Lohn auf Löhne und Gehälter gebucht. Als Gegenkonten die Verbindlichkeiten gegenüber: Arbeitnehmer (Netto-Lohn), Sozialversicherung (Arbeitnehmer-Anteil KV, RV, AlV Pfl.Vers.), Finanzamt (Lohnsteuer, Soli und KiSt). Dann wird noch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung eingebucht. Gegenkonto wieder Verb. gg. Sozialversicherung.

Im Netto-Verfahren werden die Beträge nicht erst auf Verbindlichkeiten gebucht. Sondern die Überweisungen gehen gleich auf Kosten-Konten. Für Lohnsteuer wird man ein Unterkonto zu Löhne und Gehälter einrichten. Einfach damit man die bessere Kontrolle hat. Welche Lohnsteuer-Anmeldungen wurden für einen Zeitraum abgegeben? Was wurde in dem Zeitraum bezahlt?

So oder so, die Lohnsteuer stellt somit natürlich einen Teil der Lohnkosten dar. Es ist nur eine Darstellungsfrage ob man diese extra in der Gewinnermittlung bzw. GuV haben will.

Jetzt zu der Einkommensteuer: Die Lohnsteuer ist zwar lediglich eine sogenannte andere Erhebungsform der Einkommensteuer, hier beruht der Unterschied aber auf etwas ganz anderem.

Der Einzelunternehmer wird zur Einkommensteuer heran gezogen. Diese wird aus den Einkünften abzüglich einiger Beträge berechnet. Darum kann die Einkommensteuer die Einkünfte nicht verringern. Es gehört die Einkommensteuer zum Gewinn, wie die Lohnsteuer zum Brutto-Lohn/Brutto-Gehalt.

Die Lohnsteuer ist Betriebsausgabe, weil der Arbeitnehmer für seine Leistung ein Entgelt erhält.

Die Einkommensteuer ist eine Ertragssteuer und kann so auch nicht die eigene Bemessungsgrundlage kürzen. Wir würden ja alle nur noch hohe Vorauszahlungen leisten wollen. Kriegen wir ja wieder...

Deine Nachfrage - aktivierungspflichtige Steuer. Da Du in der Bilanz bist und dort soll das Vermögen des Unternehmens nachgewiesen werden, so kann es sich nur um eine betriebliche Steuer handeln. Allerdings verrät uns das nicht, ob sie dem Abzugsverbot unterliegt.

Ein grundsätzlicher Tipp: Bei Unsicherheiten hilft ein Blick ins Gesetz bei der Rechtsfindung. Die interessantesten Paragraphen im Einkommensteuerrecht sind für die Buchhaltung: §§ 4-7 EStG. Damit sollte man schon weiter kommen.

Erfolg heißt Gewinn. Und auf diesen Gewinn zahlt man Steuern (Einkommensteuern) Sie mindern ja deinen Gewinn nicht, den weist du mit einem bestimmten Betrag aus. und an ihm ändert die private Steuer nichts. Unternehmenssteuern sind nicht gewinnneutral, sie sind Aufwand und mindern den Gewinn ( = Erträge minus Aufwand) Aktivierungspflichtige Steuer isgt etwa Grunderwerbssteuer. Sie wird dem Vemögen zugerechnet und im Laufe der Jahre abgeschrieben, wird also dann erfolgsneutral.

Sehe gerade, du fragst noch nach der Lohnsteuer. Du meinst die Lohnsteuer, die der Betrieb bei seinen Mitarbeitern einbehält. Sie ist kein Aufwand für den Betrieb.

@Welling

Oke ja das mit der Lohnsteuer dachte ich mir schon fast, aber unsere Lehrerin meinte si sei ein Aufwand..

@Sosophiphie

Nein, Aufwand ist das gesamte Bruttogehalt des Mitarbeiters.. Aufwand für den Betrieb über das Bruttogehalt hinaus ist der Teil, den der Betrieb für die Sozialversicherungen de Mitarbeiters zu zahlen hat. Und die betriebliche Unfallversicherung. Klär deine Lehrerin auf!!

Danke erstmal für die schnelle Antwort aber ich blick da immer noch nicht ganz durch bei der Einkommenssteuer. Die muss ich ja auch irgendwie bezahlen, was für mich heißen würde das es ein Aufwand wäre. Oder bekomme ich den Betrag später wider zurück? Ich kenn mich da leider gar nicht aus ;/

@Sosophiphie

Nochmal: Betrieblicher Gewinn heiß. Ertrag minus Aufwand. Auf diesen Gewinn musst du Einkommensteuer bezahlen, das ist eine private Sache. Die behält der Staat. Diese Steuer wird vom Gewinn berechnet, sie mindert ihn nicht. Den Gewinn hast , die Steuer mindert dein verfügbare Einkommen, du kannst von deinem Gewinn (der ist fix) z.B. nicht alles ausgeben, weil der Staat einen Teil beansprucht. Das ist dasselbe beim Arbeitnehmer. Der hat ein Bruttogehalt. Davon zahlt er Lohnsteuer. Auch sie mindert nicht sein Bruttogehalt, liegt vertraglich fest.

@Welling

Achso ich glaub jetzt versteh ichs. Die Verbuchung der Einkommen bzw. Lohnsteuer ist aslo private Sache der Arbeitsgeber/nehmer und hat keine Auswirkungen auf den Betrieb - oder?

@Sosophiphie

Für den Unternehmer ist die Einkommensteuer private Sache, ja. Die Lohnsteuer (Kirchensteuer, Soli) ist private Sache des Arbeitnehmers. Nimm an, er verdient 2500 brutto. Das ist Aufwand für den Betrieb, Die darin enthaltene Lohnsteuer ist natürlich nicht nochmal Aufwand des Betriebes. Schau mal in dein Lehrbuch, da ist der gesamte Vorgang sicher dargestellt.

@Welling

Danke für die Antworten! Du hast mir sehr geholfen! Hja nur leider steht das nicht im Lehrbuch das ist ja das Problem :'D