Wie buche ich eine Rechnung nachträglich in die Buchhaltung?
Wie buche ich eine Rechnung nachträglich in die Buchhaltung, da Sie ca. 2 Monate zurück liegt, gibt es eine Möglichkeit diese nachzubuchen? Die Umsatzsteuer-Voranmeldung liegt schon beim Finanzamt vor, für das betroffene Quartal. Ich hoffe hier auf eine Antwort...
2 Antworten
Wann ist die Rechnung bezahlt? Buchst Du debitorisch und kreditorisch, das heißt, buchst Du die Rechnung unabhängig vom Zahlungsvorgang? Wenn das so ist, kannst Du die Rechnung nachbuchen. Wenn das aber eine bar bezahlte Rechnung war, hast Du Probleme. Dann stimmt nämlich Dein Kassenbuch ab dem Zahlungstag für die Rechnung nicht mehr. Normalerweise sollten die Stapel für die Barkassenbuchungen jedesmal festgeschrieben werden. Das gehört zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Also suche Die die Antwort aus, die auf Dein Problem passt.
Wo ist der Zahlungseingang erfolgt? Auf dem Bankkonto? Dann würde der Banksaldo nicht stimmen, aber das wäre zu korrigieren, und zwar in dem Stapel, in dem die Bank gebucht worden war. War es eine Bareinnahme? Das ist nicht so gut, denn dann würde die Kasse ab dieser Barzahlung nicht stimmen. Und für die Barkasse sollte eigentlich ein Kassenbuch geschrieben werden und nicht nur gebucht werden. Also: Kassenbuch für den Monat der Gutschrift und die Folgemonate einschließlich Saldovortrag und auch die Kassenbücher ab Januar 2013 neu schreiben und neu buchen. Wenn das im November 2012 war, sind das die Kassenbücher 11+12/2012 und ab 1/2013. Und nicht etwa einbessern, sondern komplett neu schreiben!
Danke erst einmal, aber wie mache ich das mit dem Finanzamt? Die Gutschrift ist ja auf dem Kontoauszug im November?
Entweder eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung oder - es ist ja kein hoher Betrag - Über die Umsatzsteuer- Jahreserklärung. Es gibt kaum einmal eine Umsatzsteuererklärung, die nicht von der Summe der Voranmeldungen abweicht. Aber ein Tip: Du solltest bei der Buchung der Bank immer darauf achten, das die Zwischensumme auch mit dem Banksaldo übereinstimmt. Und auch wenn über das Bankkonto private Bewegungen laufen, dann buche die halt als Einlagen oder Entnahmen. Wichtig ist nur, dass Du die Salden auf den Kontoauszügen immer mit dem Saldo in der Buchhaltung vergleichst. Dann kann es nicht mehr passieren, dass eine Bewegung auf der Bank "untergeht".
Danke schöööööööööööööööön Helmuthk ! :-) Darf ich Dich anschreiben, wenn ich mal Hilfe brauche? Grüße Silli
Aber sicher!
Danke für den Stern Helmuthk
Du kannst die Rechnung im betreffenden Monat noch verbuchen, musst dann allerdings eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung einreichen.
Ja, dass habe ich auch schon überlegt, ich bin unsicher, ob es schwierigkeiten mit dem Finanzamt gibt!
In der Regel nicht, kann schon vorkommen, dass eine Rechnung erst später eingeht.
Sorry, keine Rechnung, sondern eine Gutschrift war es und diese war im November! Also Zahlungseingang auf dem Kontoauszug, kann ich es dann auch noch einbuchen und dem Finanzamt übermitteln?
Also es ist eine Gutschrift von 700,-€ und die habe ich nicht erfasst. Es ist eine Einnahmen-Überschussrechnung wo ich die Geschäftfälle einfach kontiere und so mit die Umsatzsteuer- Voranmeldung errechnen kann. Und diese Rechnung ist nicht erfasst im letzten IV Quartal... kann ich nicht die Umsatzsteuer - Voranmeldung korrigieren? Oder jetzt noch ein Zahlungseingang buchen mit einem Vermerk? Wenn Sie mir noch mal einen Tipp geben würden wäre ich sehr dankbar!
Freundliche Grüße