Minijob, Steuer zurück?

6 Antworten

Der Arbeitgeber kann wählen ob er die Pauschalabgabe wählt oder die sogenannte Regelbesteuerung.

Und das ist beim Frager der Fall.

Somit bist steuerpflichtig und kannst durch eine Einkommessteuererklärung ( Anlage N und evtl. weitere Anlagen, die zuviel gezahlte Steuer zurückerhalten.

Dabei können die üblichen Werbungskosten und Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Du bekommst jedoch in jedem Fall nur die zuviel gezahlte Steuer zurück.

Auch deine 3,6 % Rentenbeiträge kannst du geltent machen.

An deiner Stelle würde ich einmal mit dem AG resden, warum er die Regelbesteuerung gewält hat.

Sage ihm er soll dich bei der Minjobzentrale anmelden und die Pauschalabgabe wählen.

Dadurch bleibst du Steuerfrei, erhälst Brutto = Netto.

Deine RV Beiträge musst du aber entrichten. davon kannst du dich auf Antrag aber befreien lassen.

Schaue einmal unter:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/node.html

https://www.gutefrage.net/frage/die-steuer-beim-mini-job-nebenstelle-zurueck-erhalten?foundIn=user-profile-question-listing

Hi blackjack1986,

du solltest einfach mit deinem Arb.geber vom Minijob mal abklären, dass er in Zukunft die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet! Dann mußt du diesen Minijob gar nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben und du hast das Problem mit Lohnsteuerrückerstattung...

Ansonsten Eintrag in der Anlage N unter "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" mit Lohnsteuerklasse 6:

Bild zum Beitrag

Gruß siola55

 - (Recht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen)

Was sollen das für Abzüge sein? Wirst du auf Steuerklasse abgerechnet? Hast du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten?

Minijob ist Steuerklasse 6 und mein regulärer Job ist 1.

@blackjack1986

Okay - jetzt ist das verständlicher. Du musst dann beide Jahreslohnsteuerbescheinigungen einreichen. Geh mal ins Elsterformular und mach einen Dummy.

@Skibomor

Auch dran denken, dass für beide Jobs dann Werbungskosten angesetzt werden können, z.B. Fahrtwege.

der Arbeitgeber kann wählen ob er die Pauschalabgaben wählt oder die sogenannte Regelbesteuerung. Und das ist beim Frager der Fall. Somit ist er steuerpflichtig und kann durch eine Einkommessteuererklärung die zuviel gezahlte Steuer zurückerhalten.

Dann hast Du ja auch für den Minijob den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten.

Trage diese Werte ganz einfach in der Anlage N als weitere Beschäftigung ein.

Beste und verständlichste Antwort!

Trage diese Werte ganz einfach in der Anlage N als weitere Beschäftigung ein...

...und die Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten usw.) für den Minijob nicht vergessen!

Du hast wahrscheinlich keine Steuern gezahlt, sondern die Sozialversicherungsbeiträge

Ein Minijob ist normalerweise steuer- und sozialversicherungsfrei. Irgendwelche Informationen hat uns der FS wohl verschwiegen.

@Skibomor

Irrtum - ein 450-Euro-Minijob ist grundsätzlich weder steuer- noch sozialversicherungsfrei!

Nur falls der AG die 2% Pauschalsteuer für den Mitarbeiter entrichtet, muß dieser nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden ;-)

Die Rentenversicherugspflicht mit aktuell 3,6% vom Bruttolohn für den Minijob wurde bereits seit 2013 eingeführt! Nur falls der Arb.nehmer einen Befreiungsantrag von der Rentenversich.pflicht beim AG abgegeben, ist der AN davon befreit ;-)

Also automatisch geht da gar nichts :-((

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

Ich glaub nicht ganz. Wie war das, 2% oder so zahlt man? Oder der Arbeitgeber dann wäre es befreit? Ich bin mir grad nicht sicher, das Thema Minijob ist ein bisschen Googlearbeit.

Prinzipiell kann man steuerlich Werbungskosten absetzen, also Ausgaben für die Arbeit wie den Arbeitsweg, Arbeitskleidung.
Medikamente kann man auch steuerlich absetzen, private Arztrechnungen, Geschäftsessen, falls man ein Heimbüro hat auch die Ausstattung dafür. Man kann aber nicht mehr zurückkriegen als man gezahlt hat.
IdR gibt man das einfach ins Programm ein und schaut was/ob was rauskommt.

@Kathyli88

2 % wären von 450 dann 9 Euro. Das erklärt noch nicht den hohen Abzugsbetrag.

@Kathyli88

Kithara und Skibomor: der Arbeitgeber kann wählen ob er die Pauschalabgaben wählt oder die sogenannte Regelbesteuerung. Und das ist beim Frager der Fall. Somit ist er steuerpflichtig und kann durch eine Einkommessteuererklärung die zuviel gezahlte Steuer zurückerhalten.

Ein Geschäftsessen oder ein Heimbüro, wird er sicherlich nicht haben.