Macht sich der Vermieter strafbar, wenn der Mieter sich nicht anmelden möchte?

9 Antworten

Strafbar macht er sich so oder so nicht, da der Verstoß gegen die Pflichten aus dem Bundesmeldegesetz lediglich Ordnungswidrigkeiten darstellen.

Meldepflicht ist Pflicht desjenigen der eine Wohnung bezieht. Dieser hat sich nach § 17 Absatz 1 BMG dann binnen 14 Tagen anzumelden.

Der Vermieter hat dabei aber mitzuwirken. Nach § 19 Absatz 1 BMG hat der Vermieter dem Meldepflichtigen den Einzug schriftlich zu bestätigen, oder hat dies alternativ elektronisch gegenüber der Meldebehörde zu tun.

Wenn der Vermieter dem Meldepflichtigen die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt hat, ist seine Pflicht erfüllt. Sicherheitshalber kann der Vermieter diese in Kopie an die Meldebehörde schicken.

Diese werden den Meldepflichtigen dann schriftlich auffordern seine Meldepflicht zu erfüllen, sollte er dich bisher nicht getan haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Vermieter kann nachforschen, wer bei ihm gemeldet ist und stellt im Übrigen lediglich die Wohnungsbgeberbestätigung möglichst gegen Quittung aus.

Strafbar macht sich nur der Mieter, der sich nicht anmeldet.

Strafbar macht sich nur der Mieter, der sich nicht anmeldet.

Falsch... Er begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz.

@PissedOfGengar

Aha! ... und danach wird der dann "ordnungsgewidrigt" und weniger bestraft - oder was?

@schelm1

Ja genauso ist es! Strafbar macht man sich nur, wenn etwas per Gesetzt als strafbar gekennzeichnet ist. So wie im Strafgesetzbuch.

Die Verletzung der Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 BMG ist gemäß § 54 Absatz 2 Nr. 2 BMG lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Eine solche kann nicht mit einer Haftstrafe belegt werden, anders wie eine strafbare Handlung/Straftat.

Näher beschrieben wird der Umgang mit Ordnungswidrigkeiten im Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), welches Auslegt, wer, wann, wie, wo und warum Ordnungswidrigkeiten ahnden darf, und wie hoch die entsprechende Geldbuße ist.

Also ja wer eine Ordnungswidrigkeit begeht wird in der Regel weniger bestraft, als jemand, der eine Straftat begeht.

Die Ahndung von Straftaten ist dem Gericht vorbehalten. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten jedoch Verwaltungsbehörden wie Ordnungsämter und Bußgeldstellen.

@PissedOfGengar
wer eine Ordnungswidrigkeit begeht wird ... bestraft,

OK, so kann es dann jeder verstehen, wie es zu verstehen ist!

In der Kürze liegt der Wahrheit Würze.

"Im November 2015 wurde durch das Bundesmeldegesetz eine Meldepflicht für den Vermieter eingeführt. Nach § 19 muss der Vermieter dem Mieter eine sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“ ausstellen. Neben zusätzlichem Verwaltungsaufwand drohen Bußgelder, wenn die Meldepflicht durch den Vermieter nicht erfüllt wird. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst und helfen Ihnen so, Ihrer Meldepflicht als Vermieter unkompliziert nachzukommen."

Quelle: https://www.vermietet.de/meldepflicht-vermieter

Nein, der Vermieter macht sich nicht strafbar.

Er kann das dem Einwohnermeldeamt mitteilen.

Wenn der V. ordnungsgemäß die Wohnungsgeberbestätigung erstellt und dem Mieter aushändigt hat, ist er seiner Pflicht nachgekommen. Jetzt ist der Mieter am Zug. Meldet der sich nicht binnen zwei Wochen an, darf er mit einem heftigen Bußgeld rechnen.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet auf den Mieter Einfluss zu nehmen, ob der seiner Meldepflicht genügt hat, er muss das auch nicht kontrollieren.