Wird meine eigene Rente mit der Witwenrente verrechnet?
Hallo an alle, ich hab mal eine Frage bzgl. der Rente. Ich bekäme Witwenrente, da ich jedoch den Freibetrag bei weitem durch eigenes Einkommen übersteige, gibt es nichts zur Zeit. Wie sieht das aus, wenn ich meine selbst erworbene Rente in Anspruch nehme? Wird die Höhe meiner Rente auch einem Freibetrag angepasst, wie es jetzt mit meinem Einkommen ist oder darf die RV das mit der Rente nicht machen, sodass ich meine eigene Rente erhalte plus die Witwenrente? Ist zwar alles noch Zukunftsmusik, würde mich jedoch wirklich mal interessieren. Danke für alle Antworten schon mal im voraus!
3 Antworten
Hallo ChristinaBonn,
Sie schreiben:
Wird meine eigene Rente mit der Witwenrente verrechnet?
Antwort:
Ihr richtiger Ansprechpartner ist selbstverständlich Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt, von welcher Sie Ihren Rentenbewilligungsbescheid erhalten haben! Auch die Bürgerdienste im Rathaus, die DRV-Beratungsstellen und die DRV-Versichertenältesten in Wohnortnähe können weiterhelfen!
Fallen mehrere Rentenarten zusammen, Altersrente + Witwenrente, so bleibt die Altersrente in der Regel unangetastet!
Die Witwenrente wird jedoch gekürzt, sofern die diversen Freibeträge "Ost + West" überschritten werden!
Auszug:
Wie funktioniert die Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes?Ihr Einkommen wird nur dann tatsächlich auf Ihre Rente angerechnet, wenn es einen festgelegten Freibetrag übersteigt. Ab dem 1. Juli 2015 dürfen Waisen unbegrenzt hinzuverdienen. Ebenfalls kein Einkommen wird angerechnet auf die Witwen-/Witwerrente und die Hinterbliebenenrente an überlebende eingetragene Lebenspartner in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des verstorbenen Versicherten, dem so genannten Sterbevierteljahr.
Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. So ist sichergestellt, dass er mitwächst, wenn die Renten erhöht werden. Er beträgt für Witwen- und Witwerrenten und Erziehungsrenten das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes (zurzeit 30,45 Euro).
Wohnen Sie in den neuen Bundesländern, leitet sich der Freibetrag vom aktuellen Rentenwert (Ost), zurzeit 28,66 Euro, ab.
Der Freibetrag liegt damit zurzeit in den alten Bundesländern bei 803,88 Euro und in den neuen Bundesländern bei 756,62 Euro
Bitte beachten Sie:
Für die Einkommensanrechnung wird Ihr Rentenversicherungsträger zunächst die Bruttobeträge Ihres Einkommens ermitteln. Davon werden Pauschalwerte abgezogen, um ein Nettoeinkommen zu erhalten. Die Pauschalwerte sollen den tatsächlichen Abzügen relativ nahe kommen.
Übersteigt Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf Ihre Rente angerechnet.
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Bei der Witwenrente gilt ein Grundfreibetrag. Wir dieser überschritten wird das Mehrverdienst zu 40 % angerechnet.
Bei der gleichzeitigen eigenen Rente gilt das genau so.