steuern auf rente und witwenrente

3 Antworten

Grundsätzlich unterliegen beide Renten der Steuerpflicht. Ob du tatsächlich welche zahlen musst, kann nicht pauschal gesagt werden. Am besten, du rufst bei der Rentenversicherung an und läßt dir für beide Renten eine "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" erstellen. Und dann machst du eine Steuererklärung. Evtl. Freibeträge für Schwerbehinderung, sofern diese vorliegt, nicht vergessen. Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kannst du absetzen, diese sind auf der Mitteilung ausgewiesen. Sofern du Zuzahlungen zu Medikamenten oder medizinische Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, Rollstuhl) usw. leisten musstest, kannst du die evtl. auch absetzen (Quittungen nicht vergessen).

Renten werden mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Dieser richtet sich der Höhe nach nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns. Unterstellt, die Renten begannen beide vor 2005 zu laufen, beträgt der Ertragsanteil 50 %. Dann wären von den 19.080 grob überschlägig 9.540 EUR steuerpflichtig (überschlägig, weil der Rentenanpassungsbetrag bei der Berechnung noch eine Rolle spielt). Für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wären nun weitere Einkünfte hinzuzurechnen und Sonderausgaben (Versicherungsbeiträge, Spenden) sowie außergewöhnliche Belastungen (Arztkosten nach der zumutbaren Belastung) abzuziehen. Je nachdem, wie hoch diese Kosten ausfallen, könnte sich hier also eine (noch relativ niedrige) Steuerlast ergeben. Bei einem zvE von 9.500 EUR wären in 2011 z.B. rd. 230 EUR Steuer fällig gewesen.

Begannen die Renten nach 2005 zu laufen, erhöht sich der Ertragsanteil, so dass sich die Wahrscheinlichkeit, Steuern zahlen zu müssen, ebenfalls erhöht.

Das kommt darauf an, in welchem Alter die Rente eingesetzt ist Von beiden Renten ist jeweils der Ertragsanteil zu versteuern. Dieser wiederum richtet sich nach dem Renteneintrittsalter.

Als Alleinstehende hast du dann einen Grundfreibetrag von z. Zt. 8004 € im Jahr. Der Rest wäre zu versteuern.

Du musst auf jeden Fall eine E St-Erklärung abgeben. Ob du wirklich dann Steuern zahlen musst ist eine weitere gute Frage.

kegus  05.05.2012, 18:37

Der Ertragsanteil richtet sich nicht mehr nach dem Renteneintrittsalter, sondern mittlerweile nach dem Kalenderjahr, in dem die Rente zu laufen begann.