Eigene Rente und Witwenrente

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Zur Berechnung der Witwenrente und der Rente und der Verrechnung von beidem gibt es sogar einen sehr bequemen Rechner online http://www.brutto-netto-rechner.info/witwenrente.php Es ist so, dass bei der Witwenrente unter Umständen Abzüge fällig sind, nicht aber bei der eigenen regulären Rente. Zudem gibt es eine Unterscheidung zwischen Großer und Kleiner Witwenrente, wie man auf der Seite dieses Rechners nachlesen kann. Der Freibetrag, bis zu dem nichts angerechnet wird, liegt in den alten Bundesländern zurzeit bei 742,90 Euro, in den neuen bei 679,54 Euro.

fiella  28.07.2015, 19:19

Man kann also auch zwei mal Rente beziehen, die eigene und die Witwenrente? Das wird nicht zusammengewürfelt. Ich meine natürlich nur, wenn das Einkommen den Freibetrag nicht übersteigt. Meine Mutter möchte das wissen. Danke schon mal

Es ist anders herum.

Man bekommt seine eigene Rente immer voll ausgezahlt und auf Witwenrente wird Einkommen angerechnet.

Wenn deine Rente weniger als 700 Euro monatlich beträgt, wird die Witwenrente nicht gekürzt.

Sonst beträgt die Kürzung 40% des Betrags, der über 700 Euro liegt.

fiella  28.07.2015, 19:15

Ist zwar schon ein paar Jahre her, aber ich habe trotzdem zu dieser Antwort hier eine Frage. Und zwar, wenn die Witwenrente nicht gekürzt wird, also das Einkommen nicht übersteigt, bekommt man dann zwei mal Rente? Also die eigene und die Witwenrente?

Hallo JuttaSto,

http://www.lsvd.de/197.98.html wird Dir wohl Auskunft geben können. Es ist verständlich geschrieben.

Gruß aus Hagen