Rentenvorschusszahlung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rentenvorschuß????? Das wird doch generell gezahlt und ist kein Vorschuß!! Ich kann mir auch absolut nicht vorstellen, daß das Einkommen auf eine Witwenrente angerechnet wird.

Du solltest Dich bei der Rentenversicherung mal erkundigen..die können Dich beraten und Dir eine gesetzlich fundierte Auskunft erteilen. Da ist wohl einiges in Deiner Frage nicht nachzuvollziehen!?

Da in den ersten drei Monaten die volle Rente gezahlt wird und die Einkommensabrechnung erst ab dem vierten Monat greift, dürfte es kein Problem geben.

Nein, die 3 Monate kann sie behalten. Einkommen wird erts danach angerechnet. Mfg