Witwenrente bei Heirat nach dem 65. Lebensjahr

1 Antwort

Nein, das stimmt nicht.

Mit der Wiederheirat fällt die Witwenrente weg, das ist korrekt. Falls Sie vor Ihrem zweiten Mann versterben sollten erhält dieser aus Ihrer Versicherung eine Witwerrente, eine Altersgrenze gibt es nicht.

Die wegfallende Witwenrente wird im übrigen nach dem Tod des zweiten Ehegatten auf Antrag wiedergewährt, allerdings sind auf die Witwenrente der ersten Ehe die Ansprüche, die aus der zweiten Ehe entstanden sind, anzurechnen.