Wird mein Paket beim Zollamt geöffnet?

7 Antworten

Hallo JezArts,

der Zolldarf das Paket nicht selbst öffnen, denn das unterliegt dem Postgeheimnis und es könnte ja die Ware beschädigt werden, was möglicherweise zu Schadensersatzforderungen führen könnte.

Du musst im Beisein des Beamten das Paket selbst öffnen!

Und halte die Beamten nicht für dumm - im Paket muss ja ein Lieferschein sein. und wenn du eine falsche Rechnung vorlegst, dann kann es sein, dass du auch noch 'ne Strafe bekommst (oder gar eine Anzeige wegen versuchtem Steuerbetrug).

Sei also ehrlich und nimm die richtige Rechnung mit :))

Liebe Grüße

ichausstuggi

Erstens: Eine Rechnung von anderen Schuhen ausdrucken, um Geld zu sparen - das fliegt auf und fällt unter vorsätzliche Täuschung! Also "vorsätzliche" (!!) Steuerhinterziehung. Stress und Strafe sind die Folge. Und Du kannst sicher sein, DASS das auffällt! Schließlich musst DU das Paket vor den Augen der Zöllner öffnen, damit die den Inhalt kontrolliern können. Zöllner können lesen...

Zweitens: Bei "Schuhen" werde ich hellhörig. Wenn es keine Kopien von Markenschuhen sind, ist alles ok. Ist es aber eine Kopie - geh auf Nummer sicher und gehe NICHT zum Zoll. Klar ist dann das Geld weg und Du hast keine Schuhe. Aber anderenfalls benachrichtigt der Zoll den Markenrechteinhaber, dessen Anwälte Dir dann eine "kostenbewehrte Unterlassungserklärung" samt Anwaltskostenrechnung in 3-stelliger Höhe schicken - selbstverständlich hast Du dann auch keine Schuhe und das Geld ist weg - und wenn es ganz dumm kommt, bekommst Du noch die Kosten für die zollamtliche Vernichtung obendrauf. Gehst Du aber nicht zum Zoll, geht das Paket ungeöffnet zurück an den Absender (wo es villeicht in 2-3 Monaten oder gar nicht - langsamste Laufzeit und je nach dortigen Zollbestimmungen) eintrifft und Dir kann keiner was, weil Du die Sachen ja nicht versucht hast einzuführen.

Also zusammengefasst zu 2.: Keine Markenschuhe - alles ok; "Markenschuhe": Vergiss das Paket - besser is' das!!

Grundsätzlich darf der Zoll jedes Paket, das eingeführt wird, öffnen und den Inhalt prüfen. In aller Regel machen es die Zollbeamten nicht.

Du hast jetzt eine Nachricht bekommen, dass Du ein Paket aus dem Ausland bekommen wirst, das noch zollamtlich untersucht werden muss. Du gehst also zum Zollamt. Dort wird man Dir das ungeöffnete Paket geben und Dich auffordern es zu öffnen. Nun wird ein Zollbeamter sich den Inhalt ansehen und ihn mit der Rechnung vergleichen. Auf der Rechnung sollt schon beschrieben sein, wie die Schuhe aussehen, sonst kann der Zollbeamte den Wert schätzen. Nach dem Wert wird dann festgestellt ob und wieviel Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Du zu bezahlen hast. Wenn Du das gemacht hast, dann kannst Du die Schuhe mitnehmen.

meint ihr die öffnen das Paket vor meiner Nase ?

Nein. DU öffnest das Paket vor deren Nase.

Anschließend überprüft ein Zollbeamter den Inhalt gegen den Lieferschein und die Rechnung.

Falls es hier zu Unstimmigkeiten kommt, wartet ziemlicher Ärger auf dich! Schlimmstenfalls sogar Strafantrag wegen versuchter Steuerhinterziehung.

Ansonsten zahlst Du die Einfuhrumsatzsteuer (19% des Sendungswertes) sowie ab 150€ noch den Einfuhrzoll (falls welcher erhoben wird).

das paket wird vor einem beamten von dir selbst geöffnet

beim letzten mal waren es schuhe aus indonesien, da wurde nur der inhalt geprüft, es kamen keine gebühren dazu - davor war es software aus den usa, da habe ich zahlen müssen