Wird eine größere Wohnung vom Jobcenter bezahlt?
Hallo
ich wohne mit meinen beiden Töchter seit 4 Jahren in einer 2 Zimmer 49qm Wohnung, nun hatte ich eine Besichtigung in einer 3 Zimmer Wohnung (70qm) und würde auch genommen werden ich brauchte nur die Bestätigung von JC das die Miete weiterhin übernommen wird. Ich war danach auch gleich zum JC und meine Bearbeiterin meine NEIN das machen die nicht 49qm reichen für 3 Personen völlig aus.
zu meiner Person: ich habe 2 Kinder und bin alleinerziehend, habe einen Teilzeitjob und bekomme aufstocken Hartz4
Meine Frage: Kann das sein? Ich habe die 2 Zimmer Wohnung damals nur genommen weil ich frisch getrennt war und so schnell nichts anderes gefunden habe. Aber es sollte mit 2 Kinder kein Dauerzustand sein. Meine Kinder teilen sich das Schlafzimmer und ich schlafe seit 4 Jahren auf der Couch. Allein kann ich mir eine größere Wohnung von meinem Gehalt nicht leisten
16 Antworten
Es ist auf den ersten Blick ersichtlich, dass 49 qm für drei Personen nicht angemessen sind. Die mündliche Ablehnung der Sachbearbeiterin ist nicht korrekt. Du musst einen schriftlichen Antrag stellen und bei Ablehnung Widerspruch einlegen.
Erkundige dich unabhängig wie groß und teuer eine Wohnung in deiner Gegend für eine Person mit 2 Kindern sein darf.
ich glaube mal was von 30-40qm für die erste und jede weitere Person 12 qm gehört zu haben dann sollten es um die 60 qm für 3 personen sein
Nein eine Einzelperson hat einen Anspruch bis 50 m². Hinzu kommen weitere 10m² je weitere Person. Es stimmt schon.
Leg auf jeden Fall Widerspruch ein.
Mit zwei Kindern steht dir eine größere Wohnung zu!
Natürlich muss man das schriftlich machen.
Mein Tipp:
Du solltest dir das nicht einfach gefallen lassen und einen schriftlichen Antrag stellen.
Wahrscheinlich wird man diesen zwar auch ablehnen, doch der Ablehnungsbescheid muss begründet werden!
Gegen diesen Ablehnungsbescheid kannst du innerhalb von 4 Wochen Widerspruch erheben! - Das solltest du tun und dich im Anschluss anwaltlich beraten lassen.
Das kostet dich nichts, da du aufgrund deines geringen Einkommens garantiert Prozesskostenhife beantragen kannst.
Den Widerspruch solltest damit begründen, dass du arbeiten gehst und nur durch deinen niedrigen Lohn auf die Aufstockung angewiesen bist.
"Arbeit muss sich lohnen" waren die Wahlversprechen der Politik. Davon kann doch wohl in solchen Fällen überhaupt keine Rede mehr sein.
Fazit:
Vielleicht hast du Glück und das Jobcenter zieht den Ablehnungsbescheid zurück.
Auf jeden Fall würde in einem Gerichtsverfahren ein für alle Male geklärt, ob die Entscheidung der Arge rechtens gewesen ist.
Vor dem Hintergrund, dass jeder 2. Fall zugunsten des Klägers entschieden wird, stehen die Chancen aber nicht schlecht, das du genau weißt, welche Wohnung das Jobcenter in Zukunft als angemessen genehmigen muss.
Ansonsten wird man auch die nächste Chance einfach ablehnen!
Hartz IV: Wohnungsgröße bei einer BedarfsgemeinschaftBei Hartz-IV-Bezug: Eine Wohnungsgröße für drei Personen sollte nicht mehr als 75 m² betragen.
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://www.hartz4hilfthartz4.de/wohnungsgroesse/
Viel Erfolg!
Dir steht auf jeden Fall eine größere zu. 75-80 Quadratmeter
Geht ja nur mit schriftlicher Ablehnung !