WG-Zimmer gefunden - Was tun wenn das Jobcenter ablehnt?
Guten Abend, Folgendes: Unser Vermieter (WG - Kein Bedarfsgemeinschaft) hat jetzt Eigenbedarf angemeldet, nun müssen wir uns alle natürlich eine neue Bleibe suchen bis spätestens Ende Februar 2016. Ich habe dem Jobcenter (Hamburg) auch Bescheid gegeben, dass wir/ich gekündigt wurde/n, habe diese Kündigung auch eingereicht damit die sehen, dass es auch stimmt, dass der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat. Da wurde mir dann gesagt, dass ich selber Wohnungen suchen soll aber wenn ich denn was gefunden habe, zu denen kommen soll und nachfragen soll ob diese Wohnung dann im "Rahmen" liegt. Haben wir gemacht (ich habe mit 2 Leuten aus meiner jetzigen WG gesucht) und auch was gefunden, besichtig, Selbstauskunft ausgefüllt und Zusage bekommen. Nun KÖNNTEN wir nächste Woche schon den Mietvertrag unterschreiben und zum 15. Dezember 2015 einziehen (ja ging alles sehr schnell). Morgen wollte ich dann zum JC gehen und denen das Exposé der Wohnung vorlegen und mir hoffentlich die Bewilligung einholen. Aber was mache ich bzw. was kann ich tun wenn die "Nein" sagen? Das wäre der Supergau für mich. Hier ein paar Eckdaten zur Wohnung: 90qm, 885 Kaltmiete, 3 Zimmer, 1085 Warmmiete. Das heißt: 295€ Kaltmiete pro Person oder eben 361 Warmmiete pro Person. Ich weiß, das in HH eine Person 50qm und max. 348€ Kaltmiete haben darf. Damit liege ich also eigentlich im "Rahmen" abgesehen davon, dass ich ein recht kleines Zimmer beziehen würde - 10qm.
4 Antworten
Wenn du bereits nicht mehr bei deinen Eltern lebst, kann niemand von dir verlangen, wieder dort hin zurück zu ziehen. Also spricht gar nichts dafür, warum das JC den Antrag ablehnen soll. Das gilt natürlich nur für deine Person.
Wenn du da schon etwas über 50 € unter der Grenze der Kaltmiete liegst,warum sollte es dann eine Ablehnung geben,zumal hier Dringlichkeit besteht ?
Ich gehe nicht davon aus, dass abgelehnt wird. Wenn dies doch passieren sollte, kann man immer auch auf Risiko spielen und den Mietvertrag trotzdem unterschreiben. Denn wenn das Jobcenter hätte zustimmen müssen und dies am Ende im Widerspruchsverfahren oder mit einer Klage auch so festgestellt wird, dann muss sich das Jobcenter auch so verhalten, als wenn sie von Anfang an zugestimmt hätten.
Wenn du mit allen Daten im Rahmen liegst, dann gibt es keinerlei Grund für das Jobcenter, die Kostenübernahme abzulehnen. Das Jobcenter ist nicht dein Vormund, du bist ein freier Mensch. Das Jobcenter hat nur darauf zu achten, dass es keine Luxuswohnungen finanziert und somit Gelder der Allgemeinheit über das vorgeschriebene Maß hinaus ausgibt.
Das liegt nicht im Entscheidungsspielraum des Jobcenters.
Ok danke für die schnelle Antwort. Ich hatte nur gedacht, dass es sein kann das das Zimmer zu klein ist für die Miete.