WG-Zimmer gefunden - Was tun wenn das Jobcenter ablehnt?

4 Antworten

Wenn du bereits nicht mehr bei deinen Eltern lebst, kann niemand von dir verlangen, wieder dort hin zurück zu ziehen. Also spricht gar nichts dafür, warum das JC den Antrag ablehnen soll. Das gilt natürlich nur für deine Person.

Wenn du da schon etwas über 50 € unter der Grenze der Kaltmiete liegst,warum sollte es dann eine Ablehnung geben,zumal hier Dringlichkeit besteht ?

Ich gehe nicht davon aus, dass abgelehnt wird. Wenn dies doch passieren sollte, kann man immer auch auf Risiko spielen und den Mietvertrag trotzdem unterschreiben. Denn wenn das Jobcenter hätte zustimmen müssen und dies am Ende im Widerspruchsverfahren oder mit einer Klage auch so festgestellt wird, dann muss sich das Jobcenter auch so verhalten, als wenn sie von Anfang an zugestimmt hätten.

Wenn du mit allen Daten im Rahmen liegst, dann gibt es keinerlei Grund für das Jobcenter, die Kostenübernahme abzulehnen. Das Jobcenter ist nicht dein Vormund, du bist ein freier Mensch. Das Jobcenter hat nur darauf zu achten, dass es keine Luxuswohnungen finanziert und somit Gelder der Allgemeinheit über das vorgeschriebene Maß hinaus ausgibt.

Ok danke für die schnelle Antwort. Ich hatte nur gedacht, dass es sein kann das das Zimmer zu klein ist für die Miete.

@Chicken1990

Das liegt nicht im Entscheidungsspielraum des Jobcenters.