Haus auf Raten kaufen als Hartz-IV-Empfänger?
Hallo,
Eine Bekannte von mir möchte ein Haus kaufen da sie keine angemessene Wohnung in der Umgebung findet. Sie ist alleinerziehend, krank und hat 4 Kinder.
Meine Frage ist ob man sich als Hartz-IV-Empfänger ein Haus auf Raten kaufen kann und diese dann vom Jobcenter bezahlt werden. Es ist schließlich das gleiche Prinzip wie bei der Miete, manchmal sogar noch günstiger.
Vergleich:
Jetzige Wohnung (110m², 3 Zimmer) = 575€ monatlich
Haus (140m², 7 Zimmer) = 550€ monatlich
Vielen Dank!
8 Antworten
Es ist schließlich das gleiche Prinzip wie bei der Miete, manchmal sogar noch günstiger.
Es sind zwei vollkommen unterschiedliche Prinzipien.
Die Übernahme der KdU bedeutet eine aktuelle Existenzsicherung, die Übernahme der Tilgung eine in die Zukunft wirkende Vermögensbildung. Genau die ist nicht Sinn und Zweck des SGB II-Rechts.
Wird also nichts werden, zumal es mit dem Abbezhalen nicht getan sein wird, sondern i.d.R. hohe Erhaltungsaufwendungen dazukommen.
Jein
Gibt mittlerweile Urteile (untergeordneter Gerichte), die die Übernahme in sehr engen Grenzen vorschreiben.
Bei Neuerwerb wird das allerdings sicher nichts werden..
Das geht so nicht und ich bezweifle, dass sie eine Bank finden wird, die einer Hartz IV Emfpaengerin mit 4 Kindern und kran wirklich einen Kredit geben wird, der noch bezahlbar waere. Und was ich auch nicht wirklich glauben kann, dass man fuer ein Haus mit 140 qm ohne Eigenkapital einen Kredit mit nur 550 Euro monatlich kriegen kann. Die, die ich kenne, zahlen meist an die 1000 Euro im Monat ab und das fuer kleinere Haeuser. Bei Hartz IV geht es halt vorrangig darum, Menschen, die kein Einkommen erziehlen koennen, so lange wie notwendig ueber Wasser zu halten, bis sie sich wieder selbst versorgen koennen. Und die sollen sich dabei nicht noch eine Altersvorsorge ansparen koennen, sondern nur ueberleben koennen. Was anderes ist, wenn kleines Wohneigentum schon vorher vorhanden war oder geerbt wurde. Dann ist das unter Umstaenden moeglich.
Das wird wohl kaum gehen, da wird das Amt (zum Glück) nicht mitspielen, sonst könnte jeder kommen. Hier geht der Spruch, wer suchet, der findet. Zumal 140 m² auch viel zu groß wären. Mit insgesamt fünf Personen stehen der BG 105 m² zu, nicht 140m². Kann sie sich freuen, dass die jetzt mit 110 m² noch mitmachen.
Nein eine Finanzierung wird so nicht genehmigt. Keine Bank übernimmt ne Finanzierung die durch Sozialleistungen bezahlt wird (nicht mal nen kleinen Ratenkredit, geschweige denn eine Baufinanzierung) das Jobcenter macht das auch nicht mit
Kann sie vergessen, so leid mir diese Antwort tut!!!
Als Hartz IV-Empfänger darf man nur Eigentum in einer gewissen (sehr kleinen) Höhe haben (z. B. darf man ein Auto haben, das aber nicht mehr Wert hat als ca. 2000-3000 Euro). Wenn Sie ein Haus hat (was im Übrigen keine Bank finanzieren wird), hat sie wertvolles Eigentum und muss dies erst mal "verbraten", denn sonst bekommt sie kein Hartz mehr.
Dem Finanzamt ist es vollkommen wurscht, was günstiger ist!!! Sind eben Sesselpupser und halten sich an veraltete Gesetze.........
Es lebe die Bürokratur!!! :-(
Armes Deutschland!
Ein Hoch auf die deutsche Rechtschreibung. Es heißt nämlich Bürokratie.
Und außerdem geht es nicht um das Finanzamt, sonderen ums Jobcenter.
Zudem ist die Antwort falsch. Ein Auto darf mehr wert sein und selbst genutztes Wohneigentum muss man nicht verwerten.
Wer keine Ironier versteht, sollte keine Kommentare schreiben!
Das Wort Bürokratur ist zusammengesetzt aus Bürokratie und Diktatur!
Ich dachte, Ihr hättet mehr Phantasie....
Die Tilgungsrate wird auch für bestehende Finanzierungen nicht übernommen